Mehrteilige Produkte
Das Anlegen und Bearbeiten von Bundle-Produkten mit mehr als zwei Teilprodukten ist nur über ONIXmöglich. Unter vlb.de werden die Preisangaben mehrteiliger Produkte korrekt angezeigt, sind aber für die Bearbeitung gesperrt. Alle anderen Angaben zum Produkt können aber bearbeitet werden.
Weitere Informationen zu Bundles im VLB, v.a. in Bezug auf ONIX, haben wir auf unseren ONIX-Seiten für Sie zusammengestellt.
Das offizielle Bundle Best Practice wurden von der AG Pro entwickelt und steht Ihnen hier zum Download bereit.
Zweiteiliges Produkt mit MwSt.-Splitting
Die Angabe eines gesplitteten Preises ist für die Währung EUR (DE) Pflicht, optional können Sie auch einen gesplitteten Preis für die Währung EUR (AT) angeben. Pflegen Sie zunächst, wie unten beschrieben, die Preise in EUR (DE) und fügen Sie dann über “+ Preis EUR (AT) hinzufügen” Ihre Preisangaben in EUR (AT) hinzu.
Die Preisangaben in EUR (AT) unterscheiden sich nur in der Währung zu den Preisangaben in EUR(DE). Gleiche Angaben (Identifier, Produktform, MwSt.-Satz) werden für die Preisangaben in EUR (AT) automatisch aus den Preisangaben in EUR (DE) übernommen. Es findet jedoch keine Preisumrechnung statt.
Wählen Sie bitte zunächst die Preisart (Pflichtfeld). Es stehen Ihnen die folgenden Preisarten zur Auswahl:
- Gebundener Ladenpreis
- UVP
- Subskriptionspreis
- Subskriptionspreis UVP
Die Angabe von Sonder- und Mengenpreisen ist für Produkte mit MwSt.-Splitting nicht möglich.
Machen Sie nun Angaben zu den enthaltenen Produkten (alle Felder sind Pflichtfelder):
- GTIN / ohne GTIN (bei Angabe von “ohne GTIN” erstellt das VLB automatisch einen Teilprodukt-Identifier)
- Produktform
- MwSt.-Satz
- Steuerbetrag
- Nettopreis
Der Brutto-Gesamtpreis wird auf Basis Ihrer Angaben vom VLB berechnet.
Folgepreise
Sie haben die Möglichkeit, zwei Folgepreise anzugeben, indem Sie ein “gültig bis”-Datum eingeben. Es sind maximal zwei Folgepreise möglich. Wenn Sie ein “gültig bis”-Datum eingeben, erhalten Sie automatisch die entsprechenden Zeilen für die Eingabe des Folgepreises. Hier wird nur noch die Eingabe des Steuerbetrags und des Nettopreises benötigt, alle anderen Angaben zu den Teilprodukten werden aus dem ersten Preis übernommen.
Ladenpreisaufhebungen
Ladenpreisaufhebungen müssen derzeit bei mehrteiligen Produkten als Folgepreise / zukünftige Preise mit der Preisart UVP eingegeben werden.
Preis in CHF sowie Fremdwährungen
Angaben zu CHF-Preisen sowie Fremdwährungen sind weiterhin möglich, die Angabe erfolgt ohne MwSt.-Splitting.