Preisbindung

Bücher sind preisgebunden - anders als andere Produkte. Rechtsgrundlage ist das Buchpreisbindungsgesetz (kurz BuchPrG), das Verlage dazu verpflichtet, für ihre Neuerscheinungen verbindliche Ladenpreise festzusetzen. Dadurch zahlt der Kunde für ein Buch überall denselben Preis – ganz gleich, ob er es nun in einer kleinen Sortimentsbuchhandlung, einem Buchkaufhaus oder über das Internet kauft.

Diese Ausnahmeregelung hat einen kulturpolitischen Hintergrund: Der Gesetzgeber hat erkannt, dass feste Ladenpreise zum Erhalt einer intakten Buchhandelslandschaft beitragen - und damit dem Leser zu Gute kommen. Auf ähnliche Weise werden in Deutschland nur Arzneimittel gefördert.

E-Books unterliegen ebenfalls der Preisbindung. Das Buchpreisbindungsgesetz stellt klar, dass Bücher im Sinne dieses Gesetzes auch Produkte sind, „die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren, wie zum Beispiel zum dauerhaften Zugriff angebotene elektronische Bücher, und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind“.

Von der Preisbindung ausgenommen sind:

  • Fremdsprachige E-Books
  • E-Books, auf welche der Zugriff im Rahmen wissenschaftlicher Datenbanken gestattet wird
  • Einzelne Kapitel oder Ausschnitte von Büchern
  • Texte, denen die Anmutung eines Buches fehlt (also ohne Cover, Titelei, Inhaltsverzeichnis etc.)
  • E-Books mit Multimedia-Applikationen (bloße Software, Produkte mit Video-Sequenzen, stark angereicherte „enhanced“ E-Books)

Preisfindung

Zwei grundsätzliche Annahmen bilden die Basis für die Kalkulation: Wieviele Exemplare lassen sich von dem geplanten Buch absetzen und zu welchem Preis kann es verkauft werden. Auf dieser Basis wird die Vorkalkulation vorgenommen.

In der Kalkulation werden dann sämtliche Kosten berücksichtigt, die anfallen: Vom festgelegten Ladenpreis werden die Mehrwertsteuer und die Rabatte abgezogen, die der Verlag dem Zwischenbuchhandel und seinen Partnern im verbreitenden Buchhandel einräumen muss. Möglicherweise fallen Honorarkosten an für Korrektorat, Lektorat oder Illustrator und schließlich die Kosten für die Herstellung (z.B. Papier, Druck, Bindung) und die Ausgaben für Werbung.