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VLB – die zentrale Referenzdatenbank

Im Rahmen des Buchpreisbindungsgesetzes werden die Endpreise für Bücher von Verlagen und Importeuren festgelegt. Gleichzeitig sind sie verpflichtet, Preisänderungen oder Preisaufhebungen rechtzeitig zu melden, während Buchhandlungen und andere Vertriebspartner diese festgesetzten Ladenpreise verbindlich einhalten müssen. 

Das Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) schafft hierbei Transparenz und Verlässlichkeit im Buchmarkt. Es fungiert als zentrale Referenzdatenbank für gebundene Ladenpreise von Büchern in Deutschland und Österreich. Verlage und Importeure können ihre Titel und Preise im VLB melden, wodurch diese dem Markt zugänglich gemacht werden. Weichen Preise in externen Datenbanken oder im Handel ab, gilt der im VLB hinterlegte Preis als verbindliche Referenz.

Preisinformationen und Meldepflichten

Buchhandlungen erhalten aktuellen Preisinformationen über das System selbst, öffentliche Rechercheplattformen sowie automatisierte Datenlieferungen und Preisreferenz-Exporte. Die Preise im VLB werden eindeutig mit einem Symbol gekennzeichnet, das im Titelkatalog, Titelservice und in Exportdaten sichtbar ist. 

Jede Preisänderung wird mit einem Datumsstempel versehen, sodass der Buchhandel die aktuelle Preislage nachvollziehen kann. Für gedruckte Bücher gelten Meldefristen von in der Regel 14 Tagen, für EBooks 4 Tage. Werden diese Fristen nicht eingehalten, tritt der bisherige Preis bis zur Meldung fort, was gegebenenfalls Auswirkungen auf den Verkauf haben kann. 

Meldet ein Verlag einzelne Titel nicht im VLB, muss er sicherstellen, dass die Preisinformationen anderweitig korrekt und zugänglich veröffentlicht werden. Auch Sonderfälle wie Print-on-Demand-Titel oder importierte Titel aus Österreich oder der Schweiz sind über das VLB als Referenzdatenbank abbildbar. 

Entwicklung zur etablierten Branchenlösung

In Deutschland ist der Status des VLB als allgemein gültige Referenzdatenbank für alle lieferbaren deutschen Bücher seit Juni 2011 in der Verkehrsordnung für den Buchhandel des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels geregelt, die entsprechend erweitert wurde. Das VLB stellt somit eine einheitliche und verlässliche Plattform für die Veröffentlichung gebundener Ladenpreise bereit und sorgt dafür, dass Preisangaben korrekt und marktweit verfügbar sind. 

Bereits ab dem 10.06.2010 konnten Verlage freiwillig bestimmen, dass das VLB für ihre Titel als Referenz dient. Damals war noch eine sogenannte Referenzpreiserklärung erforderlich, heute entfällt diese formale Erklärung, da das VLB als etablierte Branchenlösung gilt. 

Sie finden auf der Webseite des Börsenvereins eine Übersicht zu allen Themen, die für die Buchpreisbindung relevant sind.

Um die Einhaltung der gebundenen Ladenpreise zu erleichtern, stellt das VLB seinen Abonnenten den Preisreferenzexport kostenlos zur Verfügung. Beantragen Sie direkt hier die zusätzliche Freischaltung des Preisreferenzexports.

2023: Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt Preisreferenz des VLB

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Urteil (Az. OLG Frankfurt/M. 11 O 73/21) offiziell das VLB als Preisreferenz anerkannt. Gemäß dieser Entscheidung gelten die gebundenen Ladenpreise, die das VLB gemeldet werden, als rechtlich verbindliche Referenzpreise. Im Streitfall haben diese Vorrang vor abweichend angegebenen Preisen, zum Beispiel auf der Webseite eines Verlages. Dieses obergerichtliche Urteil bekräftigt erstmalig die langjährige Position des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, der die Bedeutung des VLB als verbindliche Preisbindungsreferenz vertritt.

Weiter Informationen finden Sie auf boersenblatt.net. und in unserer Pressemiteilung.

Das komplette Urteil (geschwärzt) können Sie hier einsehen.

2014: Urteil bestätigt VLB als alleinige Referenzdatenbank in Deutschland

Ein Urteil des Landgerichts Dortmund vom 25.03.2014 bestätigt die Rolle des VLB als alleingültige Quelle für gebundene Preise im Buchhandel. Geklagt hatte die buchhändlerische Genossenschaft eBuch gegen die Bekleidungskette KIK. Referenzpreise des VLB müssten auch dann gelten, wenn sie fehlerhaft zustande gekommen seien, weil anders kein gültiger Preis feststellbar sei. Das Landgericht Dortmund war dem gefolgt und hatte geurteilt, die aktuelle Preisanzeige im VLB sei in jedem Fall vorrangig bindend.

Weiter Informationen zum Urteil finden Sie auf boersenblatt.net.

Rechtskräftig ist das Urteil
seit Juli 2015.

Das VLB ist die Preisrefenzdatenbank für Österreich

Auch in Österreich ist das VLB die Preisrefenzdatenbank für die gebundenen Ladenpreise von Büchern und E-Books.

Weitere Informationen finden Sie auf boersenblatt.net