Das VLB ist die Referenzdatenbank für gebundene Ladenpreise in Deutschland und Österreich

Im Juni 2011 erhielt das VLB den Status der Preisreferenzdatenbank für alle gebundenen Ladenpreise in Deutschland. Seit dem 1. Dezember 2014 übernimmt die Datenbank diese Aufgabe auch für Österreich. Somit bildet das VLB die Grundlage für die Buchpreisbindung in Deutschland und Österreich.

In Deutschland ist der Status als die allgemein gültige Referenzdatenbank für die gebundenen Ladenpreise aller lieferbaren deutschen Bücher seit Juni 2011 in der Verkehrsordnung für den Buchhandel des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels geregelt, die um eine entsprechende Bestimmung erweitert wurde.

Mit der Änderung der Verkehrsordnung sind die von den Verlagen im VLB angegebenen Preise die allgemein gültigen. Bereits im April 2010 hatte das Branchenparlament empfohlen, das VLB als eine für alle Branchenteilnehmer verbindliche Referenzdatenbank für Buchpreise zu etablieren. Hintergrund war die teilweise Verbreitung uneinheitlicher und falscher Preise im Markt und damit verbundene Abmahnungen. Laut Buchpreisbindungsgesetz setzen Verlage den Preis eines Buches fest und sind verpflichtet, ihn zu veröffentlichen. Mit einer Meldung des gebundenen Ladenpreises an das VLB ist die Pflicht zur Veröffentlichung erfüllt.

Wichtige Fragen und Antworten zum VLB als Referenzdatenbank finden Sie in einem FAQ-Dokument des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Des Weiteren finden Sie auf der Webseite des Börsenvereins eine Übersicht zu allen Themen, die für die Buchpreisbindung relevant sind.

Um die Einhaltung der gebundenen Ladenpreise zu erleichtern, stellt das VLB seinen Abonnenten den Preisreferenzexport kostenlos zur Verfügung. Beantragen Sie direkt hier die zusätzliche Freischaltung des Preisreferenzexports.

2023: Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt Preisreferenz des VLB

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Urteil (Az. OLG Frankfurt/M. 11 O 73/21) offiziell das VLB als Preisreferenz anerkannt. Gemäß dieser Entscheidung gelten die gebundenen Ladenpreise, die das VLB gemeldet werden, als rechtlich verbindliche Referenzpreise. Im Streitfall haben diese Vorrang vor abweichend angegebenen Preisen, zum Beispiel auf der Webseite eines Verlages. Dieses obergerichtliche Urteil bekräftigt erstmalig die langjährige Position des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, der die Bedeutung des VLB als verbindliche Preisbindungsreferenz vertritt.

Weiter Informationen finden Sie auf boersenblatt.net. und in unserer Pressemiteilung.

Das komplette Urteil (geschwärzt) können Sie hier einsehen.

2014: Urteil bestätigt VLB als alleinige Referenzdatenbank in Deutschland

Ein Urteil des Landgerichts Dortmund vom 25.03.2014 bestätigt die Rolle des VLB als alleingültige Quelle für gebundene Preise im Buchhandel. Geklagt hatte die buchhändlerische Genossenschaft eBuch gegen die Bekleidungskette KIK. Referenzpreise des VLB müssten auch dann gelten, wenn sie fehlerhaft zustande gekommen seien, weil anders kein gültiger Preis feststellbar sei. Das Landgericht Dortmund war dem gefolgt und hatte geurteilt, die aktuelle Preisanzeige im VLB sei in jedem Fall vorrangig bindend.

Weiter Informationen zum Urteil finden Sie auf boersenblatt.net.

Rechtskräftig ist das Urteil
seit Juli 2015.

Das VLB ist die Preisrefenzdatenbank für Österreich

Auch in Österreich ist das VLB die Preisrefenzdatenbank für die gebundenen Ladenpreise von Büchern und E-Books.

Weitere Informationen finden Sie auf boersenblatt.net