Erklärung zur Barrierefreiheit

Allgemein

Das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am am 28.06.2025 in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist es, die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderung und Einschränkungen sowie von älteren Menschen zu fördern.

Da https://vlb.de keine Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher (B2C) anbietet, unterliegt die Webseite selbst nicht den Anforderungen des BFSG.

Freiwilliger Barrierefreiheitscheck

Obwohl https://vlb.de den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes nicht entsprechen muss, haben wir die Barrierefreiheit der Plattform überprüfen lassen, mit dem Ziel, diese sukzessive auszubauen.

Als Grundlage zur Herstellung der BFSG-Konformität dient ein BIKOSAX-Prüfbericht des Deutschen Zentrum für barrierefreies Lesen und basiert auf den Kernprinzipien der Web Content Accesibilty Gudielines (WCAG).

Folgende Anforderungen sind unter anderem erfüllt:

  • Alternativtexte von Grafiken und Abbildungen
  • Allgemeine Steuerung mittels Tastatureingaben: Fokussichtbarkeit, Fokussierbarkeit
  • Suchfunktion im Kopfbereich
  • Karussellelemente
  • Formularfelder und deren Beschriftungen

Folgende Optimierungspotenziale bestehen:

  • Kontrastverhältnisse von Hintergrund- und Vordergrundfarben sind nicht ausreichend

Sie haben Barrieren auf unserer Website entdeckt?

Teilen Sie uns diese gern mit, damit wir sie beheben können. Im Idealfall benennen Sie eine konkrete Seite (mit URL), auf der das Problem auftritt; dazu Ihre Browser-Version (z. B. Firefox, Chrome, Safari) sowie Ihr Betriebssystem (z. B. Mac OS, Windows, iOS, Android).

Folgende Kanäle stehen Ihnen dabei zur Verfügung: