Börsenverein: Neue Meldenummer 56 eingeführt

Die Interessengruppe PRO (Prozesse, Rationalisierung, Organisation), der Verleger-Ausschuss und der Ausschuss für den Zwischenbuchhandel des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels haben die Einführung einer Meldenummer 56 (Titel nur beim Barsortiment lieferbar) beschlossen.

Die neue Meldenummer informiert beim Bestell- und Lieferprozess im Buchhandel, dass ein Titel ausschließlich über das Barsortiment lieferbar ist. Das betrifft vorrangig Titel, die die Barsortimente on demand zur Verfügung stellen können, wie der Börsenverein informiert.

Verlage und Zwischenbuchhändler können die Meldenummer 56 ab sofort nutzen. Das VLB arbeitet bereits an der Ergänzung der neuen Meldenummer im Verzeichnis Lieferbarer Bücher.

Seit 1989 gibt der Börsenverein eine Liste mit einheitlichen Meldenummern im Buchhandel heraus, um den Informations- und Bestellfluss um die Lieferbarkeit von Titeln in der Branche zu verbessern.

Die aktualisierte Liste ist abrufbar unter: www.boersenverein.de/meldeummnern