Änderung des Mehrwertsteuersatzes für E-Books, Hörbücher und andere digitale Produkte
Das Jahressteuergesetz ist heute im Bundesgesetzblatt Nr. 48 veröffentlicht worden und somit ist der reduzierte Mehrwertsteuersatz für E-Books, Hörbücher und andere elektronische Verlagserzeugnisse in Deutschland ab morgen (18.12.2019) gültig. Für Österreich wird der reduzierte Mehrwertsteuersatz am 01.01.2020 wirksam.
Das VLB ist auf die Umstellung vorbereitet und wird als Hilfestellung für seine Verlagskunden zum Stichtag 18.12.2019 eine einmalige Umstellung der Mehrwertsteuersätze für die betroffenen Produktkategorien im VLB vornehmen.
Für Deutschland handelt es sich um die Produktkategorien E-Book, Hörbuch (analog und digital) sowie digitale Produkte wie Datenbanken. Hörspiele bleiben in Deutschland nach wie vor vom reduzierten Mehrwertsteuersatz ausgeschlossen.
Was Sie tun müssen!
- Für vlb.de-Titelmelder gilt:
Produkte, die Sie nach dem 18.12.2019 an das VLB melden, müssen dann von Ihnen selbst mit dem korrekten Mehrwertsteuersatz versehen werden.
- Für ONIX-Titelmelder gilt:
Bei Neuanlieferungen oder Preisänderungen nach dem 18.12.2019 müssen Sie selbst die korrekte Mehrwertsteuer in Ihren ONIX-Meldungen liefern. Bitte beachten Sie, dass ONIX-Exporte aus Ihren Systemen bis dahin entsprechend anzupassen sind.
Nach dem Stichtag unterstützen wir Sie außerdem durch die nächtlichen VLB-Reports, in denen wir Ihnen eine Warnung für falsch gesendete Mehrwertsteuersätze senden.
- Für ONIX-Datenbezieher gilt:
Die geänderten Titel werden mit den Tagesupdates ausgeliefert. Auf Grund dessen können diese an den Tagen nach der Umstellung sehr groß sein. Bitte stellen Sie daher gegebenenfalls ihre Verarbeitung auf die vom VLB bereitgestellten gesplitteten Exporte um.
Ausführliche Informationen zu den Tagesexporten und den Benennungen für die gesplitteten Updates finden Sie hier.
Sonderfall E-Bundles
E-Bundles (Buch plus E-Book bzw. digitalem Zusatzangebot) müssen nach Inkrafttreten der Neuregelung einheitlich zum reduzierten Mehrwertsteuersatz angeboten werden, wenn der elektronische Bestandteil die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerprivilegierung erfüllt.
Für E-Bundles wird das VLB keine automatische Umstellung der Mehrwertsteuersätze vornehmen; vielmehr werden die Verlage gebeten, die Mehrwertsteueränderungen bei ihren E-Bundles eigenständig an das VLB zu melden. Hintergrund ist, dass seitens des VLB nicht automatisiert beurteilt werden kann, welche Art von Inhalten jeweils mit dem Buch kombiniert sind und ob diese künftig unter die ermäßigte Umsatzsteuer fallen oder nicht.
Sie als Verlag sind und bleiben für den korrekten Mehrwertsteuerausweis bei Ihren Titeln verantwortlich.
Deshalb müssen Sie im Anschluss an die Umstellung kontrollieren, ob Ihre digitalen Verlagserzeugnisse den richtigen Produktgruppen zugeordnet sind und ob sie tatsächlich die Voraussetzungen für die Mehrwertsteuerreduzierung erfüllen.
Informationen zur neuen gesetzlichen Regelung finden Sie auf boersenblatt.net. In Zweifelsfällen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.
Für Mitglieder hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels ein ausführliches Merkblatt zur „Reduzierten Umsatzsteuer für elektronische Verlagserzeugnisse und E-Bundles“ erstellt.