Automatische Anpassung der Mehrwertsteuersätze

Ladenkasse

Um die Folgen der Corona-Krise abzufedern, gelten seit dem 01.07.2020 temporär gesenkte Mehrwertsteuersätze von 16 Prozent und 5 Prozent in Deutschland und von 5 Prozent in Österreich.

Am 01.12.2020 erhielten alle VLB-Kunden einen Newsletter mit individuellen Detailinformationen über die erneute Mehrwertsteuerumstellung zum 01.01.2021 in Deutschland sowie Informationen zur Situation in Österreich.

Deutschland

Aktuell gehen wir davon aus, dass die Mehrwertsteuersätze in Deutschland am 01.01.2021 wieder auf die ursprünglichen Sätze von 19 Prozent und 7 Prozent angepasst werden.

Was wir tun:
Um Ihnen die Umstellung zu erleichtern, wird das VLB die Mehrwertsteuersätze rechtzeitig zum 01.01.2021 wieder automatisch für Sie umstellen. Der gemeldete Bruttopreis (Endpreis) bleibt hierdurch unverändert.


Bitte beachten Sie:
Wenn Sie den aktuellen Preis beibehalten möchten, müssen Sie nichts tun. Sollten Sie allerdings den deutschen Preis auf Grund der Umstellung anpassen wollen, so bitten wir Sie dies spätestens am 16.12.2020, 19:00 Uhr zu melden, damit dies rechtzeitig in der Gelben Beilage kommuniziert werden kann.

Produkte mit Mehrwertsteuersplitting

Um Ihnen die Umstellung Ihrer Produkte mit Mehrwertsteuer-Splitting auf die höheren Sätze zu erleichtern, stellt das VLB deutsche Preise mit Mehrwertsteuer-Splitting automatisch um. Dabei bleibt der Bruttogesamtpreis unverändert.
Pro Teilpreis wird ein neuer Nettobetrag und ein neuer Steuerbetrag auf Basis der bisherigen Teilprodukt-Bruttoangabe ermittelt: Für deutsche Teilpreise wird bei reduziertem Mehrwertsteuersatz 7% und bei vollem Mehrwertsteuersatz 19% für die Berechnung zugrunde gelegt.

Durch die Berechnung ist sichergestellt, dass alle VLB-Datenempfänger zum Stichtag korrekte Preisangaben für die Rechnungserstellung ausweisen können. Das VLB wird diese korrigierten Preisangaben dann auch an alle Datenabnehmer ausliefern. Wir bitten Sie daher, von der Meldung von Preisänderungen zum 01.01.2021 bei Bundle-Produkten mit MwSt.-Splitting vor dem 01.01.2021 abzusehen. Nach dem 01.01.2021 können Sie die Preise wieder wie gewohnt ändern.


Österreich

In Österreich wird die Mehrwertsteuersenkung laut Auskunft des Hauptverband des Österreichischen Buchhandels bis voraussichtlich 31.12.2021 verlängert. Daher erfolgt bei den Euro-AT-Preisen keine Rückumstellung.

Wenn Sie die automatische Berechnung der Euro-AT-Preise auf Grundlage der von Ihnen gemeldeten Euro-D-Preise in Anspruch nehmen, beachten Sie bitte weiterhin den folgenden Hinweis für Titel, die Sie neu ans VLB melden:

In der Zeit der temporären Absenkung des Mehrwertsteuersatzes in Österreich wird im VLB bei Neumeldungen und Preisänderungen für die Errechnung der Euro-AT-Preise weiterhin die bisherige, bewährte Berechnungsformel mit den vor der temporären MwSt.-Senkung am 30.06.2020 in Deutschland und Österreich gültigen Umsatzsteuerwerten angewendet. Die Veränderungen an den Mehrwertsteuersätzen wirken sich dementsprechend nicht auf die automatische Berechnung aus. Dadurch werden Änderungen des österreichischen Ladenpreises Ihrer Bücher im Moment der Wiederanhebung der Mehrwertsteuersätze vermieden.

Wenn Sie Ihre Preise für den österreichischen Markt ändern möchten, können Sie das jederzeit tun. Sie entscheiden, ob Sie weiterhin an der automatischen Umrechnung Ihrer Preise durch das VLB teilnehmen oder selbst österreichische Preise für Ihre Titel bilden wollen. Bitte beachten Sie aber, dass Sie uns selbst gebildete, ab dem 01.01.2021 geltende österreichische Preise bis zum 16.12.2020, 19:00 Uhr, melden müssen, damit wir den österreichischen Handel über diese rechtzeitig informieren können. Wenn von Ihnen als Verlag ein Euro-AT-Preis direkt gemeldet wird, entfällt die automatische Berechnung des VLB.