Buchpreisbindung: OLG Frankfurt bestätigt Preisreferenz des VLB

Oberlandesgericht Frankfurt stellt einen Handelsbrauch für die Veröffentlichung gebundener Ladenpreise in der Metadatenbank von MVB fest

VLB

Gebundene Ladenpreise, die an das Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) des Technologie- und Informationsanbieters MVB gemeldet werden, gelten als rechtlich verbindliche Referenzpreise. Im Streitfall haben diese Vorrang vor abweichend angegebenen Preisen, zum Beispiel auf der Webseite eines Verlages. Mit Urteil vom 24.11.2023 – Az. OLG Frankfurt/M. 11 O 73/21 – hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit ausführlicher Begründung einen für die Branche verbindlichen Handelsbrauch nach § 346 Handelsgesetzbuch (HGB) festgestellt. Demnach werden die festgesetzten Preise branchentypisch im VLB publiziert und sind damit festgesetzte Preise im Sinne des § 3 Buchpreisbindungsgesetzes (BuchPrG). Mit seiner aktuellen Entscheidung hat das OLG die Berufung eines Händlers zurückgewiesen und dessen vorangegangene Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen die Buchpreisbindung aufrechterhalten.

Christian Russ, Preisbindungstreuhänder der Verlage und Kläger im Verfahren, erklärt: "Erstmals stellt ein obergerichtliches Urteil die vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels seit Jahren vertretene Bedeutung des VLB als Preisbindungsreferenz verbindlich fest. Damit kann der unzulässige Preiswettbewerb beim Handel mit Büchern weiterhin rechtssicher unterbunden werden."

Monica Wellmann, Leiterin des Geschäftsbereich Digital bei MVB, sagt: "Wir freuen uns sehr, dass das OLG Frankfurt mit seinem Urteil Rechtssicherheit für Verlage und Buchhandlungen bei abweichenden Preisangaben schafft. Diese bezieht sich nicht nur auf die Festsetzung, sondern auch auf die Änderung und Aufhebung von gebundenen Ladenpreisen, für die die VLB-Daten maßgeblich sind. Eingeschlossen sind auch Titel, die ein Verlag bereits im VLB archiviert hat. Das ist besonders wichtig, weil die Archivierung eines Titels im VLB nicht automatisch zu einer Aufhebung des gebundenen Ladenpreises führt. Dieser gilt weiter für alle Exemplare des Titels, die Buchhandlungen oder Großhandel noch auf Lager haben, solange die Preisbindung nicht durch den Verlag aufgehoben wurde."

Alle Preisinformationen spielt MVB tagesaktuell im Preisreferenz-Export an VLB-Datenabnehmer aus und stellt sie wöchentlich über die "Gelbe Beilage" im VLB und über die IBU zur Verfügung. Zusätzlich sind die aktuellen Preise jederzeit über die öffentliche Rechercheplattform buchhandel.de auffindbar.

Zum Hintergrund

Die Buchpreisbindung garantiert die Qualität und Vielfalt des Buchangebots und dessen Verbreitung und Vermittlung durch eine große Zahl an Buchhandlungen.

Das VLB gilt in Deutschland als Referenzdatenbank für die gebundenen Ladenpreise von Büchern. Das heißt, der vom Verlag oder vom Importeur an das VLB gemeldete und dort veröffentlichte Endpreis eines preisgebundenen Verlagserzeugnisses (Ladenpreis) wird entsprechend der Verkehrsübung sowohl vom Verlag bzw. vom Importeur als auch vom Handel als verbindliche Preisfestsetzung und Preisveröffentlichung im Sinne der Buchpreisbindung verstanden. Der so gemeldete Ladenpreis gilt in Deutschland als gebundener Buchpreis gemäß § 5 Abs. 1 BuchPrG. Geregelt ist das für Deutschland in der Verkehrsordnung.

In Österreich ist das VLB die offizielle Referenzdatenbank für Mindestpreise ("Letztverkaufspreis im Sinne von § 1 Buchpreisbindungsgesetz (BPrBG) (Ö) zuzüglich Umsatzsteuer), die gemäß § 3 Abs. 1 BPrBG (Ö) festzusetzen und bekanntzumachen sind. Der Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft und der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels (HVB) haben das VLB, das in Österreich unter www.buchmarkt.at abrufbar ist, als zentrale Referenzdatenbank festgelegt.

Auch buchhandel.de greift auf die Titeldaten des VLB zurück, um über jeweils tagesaktuelle Preisinformationen zuverlässig jedes Buch zum aktuellen und korrekten Preis anzubieten. Die hier angezeigten Preise sind die für Deutschland und Österreich gültigen.

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