Einstellbedingungen für das Verzeichnis Lieferbarer Bücher

Stand 01.03.20218

In der Präambel zu dieser Nutzungsvereinbarung möchte die MVB alle Branchenteilnehmer besonders auf die gesetzlichen Bestimmungen aus dem Preisbindungsgesetz im Zusammenwirken der Buchbranche hinweisen:

Die MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH (nachfolgend: MVB) möchte alle Branchenteilnehmer besonders auf die gesetzlichen Bestimmungen aus dem Preisbindungsgesetz im Zusammenwirken der Buchbranche hinweisen: § 6 BuchPrG sieht vor, dass Verlage bei der Festsetzung ihrer Verkaufspreise und Konditionen den buchhändlerischen Service angemessen zu berücksichtigen haben. Ein Verlag, der den Buchhandel in sein Absatzsystem integriert und von dessen Vertriebs- und Serviceleistungen profitiert, muss den Buchhandel gemäß dieser Vorschrift angemessen rabattieren. Wird beabsichtigt, eine eingehende Bestellung zum Nullrabatt auszuführen, hat der Verlag den Buchhändler vor Ausführung der Bestellung hierüber zu informieren. Anderenfalls ist der Buchhändler berechtigt, die Rechnung entsprechend zu korrigieren.

1. Funktion des VLB

Die MVB unterhält das Verzeichnis Lieferbarer Bücher (nachfolgend: VLB). Ziel dieser Datenbank ist die möglichst einheitliche und umfassende Verzeichnung der im deutschsprachigen Raum lieferbaren Literatur und weiterer buchhandelstypischer Produkte (nachfolgend auch: Produkte), um damit der Öffentlichkeit, insbesondere aber dem verbreitenden Buchhandel, die Suche nach bestimmten Produkten zu ermöglichen. Unternehmen können ihre Produkte im VLB verzeichnen, Bücher jedoch nur, wenn sie erschienen und lieferbar sind bzw. wenn das Erscheinen demnächst bevorsteht. Das VLB versteht sich als ein den Wettbewerb nicht behinderndes und grundsätzlich sämtlichen Herstellern von Büchern oder buchhandels typischen Produkten offenstehendes Marketinginstrument.

2. Daten im VLB

Die MVB bietet dem Kunden die Möglichkeit, zu einem Produkt dessen Metadaten (insbesondere Titel, Urheber, ISBN, Preis), das Buchcover (Vorderseite) bzw. eine Produktabbildung, beschreibende Informationen (z. B. Klappentext und weitere Angaben über das Werk oder Produkt sowie das Firmenlogo des Kunden) im VLB zu verzeichnen (nachfolgend: Daten). Die MVB wird die Daten zu einer Datenbank zusammenstellen und wird berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Daten einzeln oder in Form der Datenbank an Dritte – auch in Auszügen – weiterzugeben.

3. Prüfung von Daten; Archivierung von Daten

Der Kunde wird die Daten vor der Versendung an die MVB auf ihre Richtigkeit hin überprüfen. Die MVB ist berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, die vom Kunden nach Punkt 2 gemachten Angaben zu berichtigen, sofern sie einen offensichtlichen Fehler feststellt. Der Kunde wird die von ihm an die MVB übermittelten und im VLB verzeichneten Daten selbst regelmäßig dahingehend überprüfen, ob die von ihm gemachten Angaben weiterhin zutreffend sind und im Falle der Unrichtigkeit unverzüglich deren Korrektur veranlassen.

Die Archivierung von Daten bewirkt, dass das Produkt für Dritte als lieferbares Produkt in der Datenbank nicht mehr sichtbar ist, gleichwohl aber dort gespeichert bleibt. Die MVB ist berechtigt, die Daten im Archiv nach eigenem Ermessen als Archiv-Datenbank zu veröffentlichen, zu verbreiten und / oder öffentlich zugänglich zu machen, um Dritten die Recherche nach Produkten zu ermöglichen, die lieferbar waren.

4. Anreicherung von Daten

Die vom Kunden gelieferten Daten werden von der MVB ggf. um weitere Informationen (z. B. autopsierte Daten der Deutschen Nationalbibliothek) angereichert und in der VLB-Datenbank vorgehalten. Die MVB erhält das zeitlich-räumlich unbeschränkte und übertragbare Recht, die Daten in beliebiger Form zu veröffentlichen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Eine etwaige Lizenzgebühr zugunsten des Kunden wird hierfür nicht fällig.

5. Haftung

Der Kunde erklärt, dass er Inhaber sämtlicher zur vertragsmäßigen Nutzung der Daten erforderlichen Rechte ist (insbes. der Titelrechte, Verbreitungsrechte und der Rechte an mitgelieferten Abbildungen, wie z. B. dem Buchcover und anderen Produktabbildungen) und dass Rechte Dritter, wie insbesondere Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrechte, dem nicht entgegenstehen. Der Kunde stellt die MVB insoweit von Ansprüchen Dritter sowie den Kosten eines Rechtsstreits und einer angemessenen Rechtsverteidigung (einschließlich Rechtsanwaltskosten) frei.

6. Vorhaltung von Daten durch die MVB

Die MVB ist verpflichtet, die vom Kunden gelieferten Daten ab dem Einstellzeitpunkt bis zur Kündigung der Einstellzeit des jeweiligen Produkts in der VLB-Datenbank für Dritte sichtbar zu halten. Die Kündigung der Einstellzeit eines Produkts ist jederzeit möglich; die Zahlungsverpflichtung bemisst sich nach Punkt 8. Das Recht zur Archivierung und Nutzung in einer Archiv-Datenbank bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.

7. Mitteilung über die Beendigung der Einstellung von Daten in das VLB

Die Mitteilung des Kunden zur jeweiligen Beendigung der Einstellung von Daten bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Brief, Fax oder E-Mail). Das Recht der MVB zur Archivierung und insbesondere Nutzung dieser Daten in einer Archiv-Datenbank bleibt auch nach Mitteilung der Beendigung bestehen.

8. Entgelte

Das für die Einstellung von Daten im VLB anfallende Entgelt bemisst sich pro Kalenderjahr – unabhängig vom jeweiligen Einstellzeitpunkt und/oder der jeweiligen Einstelldauer innerhalb eines Kalenderjahres – nach der jeweils geltenden Preisliste (Preisliste jederzeit abrufbar unter www.vlb.de/Download-Center). Die Berechnung erfolgt rückwirkend.

Bei einer Archivierung gilt die jährliche Gebühr letztmalig für das Kalenderjahr, in dem die Archivierung statt gefunden hat, und wird ebenfalls rückwirkend in Rechnung gestellt.

9. Übertragung des Titelbestands

Bei einer Übertragung des Datenbestandes von einem Verlag (Quellverlag) auf einen anderen Verlag (Zielverlag) – z. B. bei Beendigung der Verlagstätigkeit durch Verkauf des Unternehmens oder Einstellung der Geschäftstätigkeit – wird die jährliche VLB-Titelgebühr für die bis zum Zeitpunkt der Übertragung im VLB gelisteten Daten dem Quellverlag per Schlussrechnung in Rechnung gestellt.

Eine etwaige pauschale Übertragungsgebühr wird – falls nicht anders vereinbart – beim Zielverlag erhoben und bemisst sich nach der aktuell geltenden Preisliste (Preisliste jederzeit abrufbar unter www.vlb.de/Download-Center). Die Übertragungsgebühr wird beim Zielverlag auch erhoben, wenn komplette Datenbestände oder Daten-Teilbestände bei fortgeführter Verlagstätigkeit des Quellverlags auf einen anderen Verlag übertragen werden (z. B. Imprint innerhalb einer Verlagsgruppe).

10. Abrechnung bei Bestellungen

Jede Bestellung, die ein Verlag über das im VLB enthaltene Bestellbuch oder auf anderem Weg über die IBU-Bestellclearing erhält, wird nach den für die IBU fälligen Beträgen pro Bestellzeile abgerechnet (zur Preisliste).

11. AGB der MVB

Im Übrigen gelten die jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen der MVB.