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EmpCo-Richtlinie: Was Sie als Verlag beachten sollten

Aktualisierung vom 15. September 2026: Dieser Beitrag wurde auf Grundlage neuer Informationen um Hinweise zum Umgang mit bereits im Handel befindlichen Altbeständen erweitert. 

Die - kurz -„EmpCo-Richtlinie“ genannte EU-Richtlinie 2024/825 soll Verbraucher vor irreführenden Nachhaltigkeitsaussagen schützen und deren Durchsetzungsrechte stärken. Die entsprechenden Umsetzungen in den Mitgliedstaaten gelten ab dem 27.September 2026.

Deutschland hat das UWG entsprechend angepasst: Unzulässig sind nun Nachhaltigkeitssiegel, die nicht auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder nicht von staatlichen Stellen festgesetzt wurden. Unzutreffende oder unklare Angaben zu ökologischen Eigenschaften können ebenfalls abgemahnt werden.

Wir empfehlen Ihnen, in diesem Zusammenhang Ihre Metadaten im VLB zu überprüfen. Sie erreichen über den Handel die Verbraucher und sind ebenfalls relevant für Abmahnungen. 

Auswirkungen der EmpCo-Richtlinie auf die Buchbranche

Die EmpCo-Richtlinie hat auch Auswirkungen auf die Buchbranche, die z. B. seit langem zertifizierte Papiere nutzt und entsprechende Umweltsiegel (z. B. FSC) sowie Nachhaltigkeitsaussagen in ihre Produkte druckt. Die neuen Regelungen betreffen sowohl künftig produzierte Bücher – bei denen strikt auf zulässige Siegel und Claims zu achten ist – als auch bereits im Handel befindliche Altbestände. Eine Abverkaufsfrist wird es aus heutiger Sicht wohl nicht geben, weder auf EU-Ebene noch vom deutschen Gesetzgeber.

Die EU-Kommission hat zu diesem Thema immerhin ein „Common Understanding“ veröffentlicht, das als Orientierungshilfe für den Umgang mit Altbestandswaren in den Mitgliedsländern gedacht ist. Hier wird für Augenmaß und gegen unverhältnismäßige und unangemessene Maßnahmen plädiert. Welche Konsequenzen daraus jedoch bei Abmahnverfahren in Deutschland gezogen werden, ist offen. Für den Handel wird jedenfalls die Möglichkeit eröffnet, sich durch Aushänge im Laden bzw. durch Hinweise beim Verkauf im Webshop von Umweltwerbung auf Produkten zu distanzieren und sich somit der Anwendbarkeit des UWG zu entziehen. 

Zum FSC-Siegel bei Altbeständen gibt es in Deutschland bisher keine rechtsverbindliche Klärung. FSC ist grundsätzlich der Ansicht, dass sein System mit den geltenden Kriterien für Zertifizierungssysteme gemäß EmpCo im Einklang steht, vorausgesetzt die Unternehmen setzen die FSC-Kennzeichen korrekt ein. Ob diese Ansicht einer gerichtlichen Überprüfung standhält, wird sich möglicherweise erst im Ernstfall in einem Abmahnverfahren herausstellen. 

Zusätzliche Claims neben den Siegeln gelten selbst bei anerkannten Zertifizierungen als rechtlich unsicher, da sie als übertrieben oder unklar eingestuft werden könnten. Die Situation ist insgesamt von erheblicher Rechtsunsicherheit geprägt.

Was kann passieren?

Verlage oder Buchhandlungen könnten von Mitbewerbern oder qualifizierten Verbänden kostenpflichtig abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert werden. Bei Wiederholung würde dann eine Vertragsstrafe drohen. Die betroffenen Produkte müssten entweder durch Anbringen von Stickern o.ä. angepasst oder ggf. aus dem Verkehr genommen werden. Wehrt sich der derart Abgemahnte, so landet das Verfahren in der Regel vor Gericht.

Um dies zu vermeiden, sollten Verlage auf folgendes achten:

1. Keine pauschalen Nachhaltigkeits- oder Umweltaussagen verwenden, weder zum Produkt noch zum Unternehmen, insbesondere keine Aussagen wie: „Wir produzieren klimaneutral“ oder „Wir verwenden ausschließlich nachhaltige Materialien“.

2. Keine Nachhaltigkeitssiegel und -claims bis zur Klärung von deren rechtmäßiger Einsatzmöglichkeit verwenden. Eigenkreierte Nachhaltigkeitslogos erfüllen nicht die notwendigen Voraussetzungen und dürfen daher nicht mehr verwendet werden. 

3. Kommunikationsmaterialien überprüfen, insbesondere:

  • Websites und Onlineshops
  • Werbematerialien
  • Social-Media-Beiträge (auch ältere Inhalte)
  • Bücher selbst (Umschlag, Impressum etc.)
  • VLB-Metadaten

Bitte beachten Sie, dass wir vom VLB Sie nicht im Detail über die rechtlichen Verpflichtungen informieren können. Weiterführende Informationen erhalten Sie im Interview "Augenmaß walten lassen" mit Kristina Kramer, Director European and Public Affairs, und Justiziar Christian Sprang und im Mitgliederbereich des Börsenverein des Deutschen Buchhandels .