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EmpCo-Richtlinie: Was Sie als Verlag beachten sollten

Die - kurz -„EmpCo-Richtlinie“ genannte EU-Richtlinie 2024/825 soll Verbraucher vor irreführenden Nachhaltigkeitsaussagen schützen und deren Durchsetzungsrechte stärken. Die entsprechenden Umsetzungen in den Mitgliedstaaten gelten ab dem 27.September 2026.

Deutschland hat das UWG entsprechend angepasst: Unzulässig sind nun Nachhaltigkeitssiegel, die nicht auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder nicht von staatlichen Stellen festgesetzt wurden. Unzutreffende oder unklare Angaben zu ökologischen Eigenschaften können ebenfalls abgemahnt werden.

Wir empfehlen Ihnen, in diesem Zusammenhang Ihre Metadaten im VLB zu überprüfen. Sie erreichen über den Handel die Verbraucher und sind ebenfalls relevant für Abmahnungen. 

Auswirkungen der EmpCo-Richtlinie auf die Buchbranche

Die EmpCo-Richtlinie hat auch Auswirkungen auf die Buchbranche, die z. B. seit langem zertifizierte Papiere nutzt und entsprechende Umweltsiegel (z. B. FSC) sowie Nachhaltigkeitsaussagen in ihre Produkte druckt. Die neuen Regelungen betreffen sowohl künftig produzierte Bücher – bei denen strikt auf zulässige Siegel und Claims zu achten ist – als auch bereits im Handel befindliche Altbestände. Zu den konkreten Auswirkungen auf Altbestände besteht noch Unsicherheit.

Auch beim FSC-Siegel ist in Deutschland die Lage noch nicht endgültig geklärt. 

Zusätzliche Claims neben den Siegeln gelten selbst bei anerkannten Zertifizierungen als rechtlich unsicher, da sie als übertrieben oder unklar eingestuft werden könnten. Die Situation ist insgesamt von erheblicher Rechtsunsicherheit geprägt.

Was kann passieren?

Verlage oder Buchhandlungen könnten von Mitbewerbern oder qualifizierten Verbänden kostenpflichtig abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert werden. Bei Wiederholung würde dann eine Vertragsstrafe drohen. Die betroffenen Produkte müssten entweder durch Anbringen von Stickern o.ä. angepasst oder ggf. aus dem Verkehr genommen werden. Wehrt sich der derart Abgemahnte, so landet das Verfahren in der Regel vor Gericht.

Um dies zu vermeiden, sollten Verlage auf folgendes achten:

1. Keine pauschalen Nachhaltigkeits- oder Umweltaussagen verwenden, weder zum Produkt noch zum Unternehmen, insbesondere keine Aussagen wie: „Wir produzieren klimaneutral“ oder „Wir verwenden ausschließlich nachhaltige Materialien“.

2. Keine Nachhaltigkeitssiegel und -claims bis zur Klärung von deren rechtmäßiger Einsatzmöglichkeit verwenden. Eigenkreierte Nachhaltigkeitslogos erfüllen nicht die notwendigen Voraussetzungen und dürfen daher nicht mehr verwendet werden. 

3. Kommunikationsmaterialien überprüfen, insbesondere:

  • Websites und Onlineshops
  • Werbematerialien
  • Social-Media-Beiträge (auch ältere Inhalte)
  • Bücher selbst (Umschlag, Impressum etc.)
  • VLB-Metadaten

Bitte beachten Sie, dass wir vom VLB Sie nicht im Detail über die rechtlichen Verpflichtungen informieren können. Weiterführende Informationen erhalten Sie im Mitgliederbereich des Börsenverein des Deutschen Buchhandels.