Vielfalt fördern durch gesetzlichen Rahmen
In Deutschland unterliegen Bücher und E-Books der Buchpreisbindung, die feste Verkaufspreise für Neuerscheinungen vorschreibt und damit überall gleiche Preise garantiert. Ziel ist es, eine vielfältige Buchhandelslandschaft zu erhalten und so Verlage durch verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie Leserinnen und Leser durch ein vielfältiges, qualitativ hochwertiges Angebot zu unterstützen. Darüber hinaus bestimmt das Gesetz, welche Produkte von der Preisbindung ausgenommen sind, und schafft den rechtlichen Rahmen, in dem Verlage ihre Buchpreise kalkulieren.
Einheitlich und transparent durch Buchpreisbindung
Bücher sind preisgebunden – anders als die meisten anderen Produkte. Rechtsgrundlage ist das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG), das Verlage verpflichtet, für ihre Neuerscheinungen verbindliche Ladenpreise festzusetzen. Dadurch zahlen Kundinnen und Kunden für ein Buch überall denselben Preis – unabhängig davon, ob er es in einer kleinen Buchhandlung, einem Kaufhaus oder online erwirbt.
Diese Ausnahmeregelung hat einen kulturpolitischen Hintergrund: Der Gesetzgeber hat erkannt, dass feste Ladenpreise zum Erhalt einer intakten Buchhandelslandschaft beitragen – und damit dem Leser zu Gute kommen. Vergleichbar reguliert ist in Deutschland nur der Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Auch E-Books unterliegen der Buchpreisbindung. Das Buchpreisbindungsgesetz stellt klar, dass Bücher im Sinne des Gesetzes auch Produkte sind, „die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren, wie zum Beispiel zum dauerhaften Zugriff angebotene elektronische Bücher, und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind“.
Von der Preisbindung ausgenommene Produkte
- Fremdsprachige E-Books, sofern sie nicht überwiegend für den deutschen Markt bestimmt sind.
- E-Books, auf die im Rahmen wissenschaftlicher Datenbanken oder institutioneller Lizenzen (z. B. Universitätszugänge) Zugriff gewährt wird.
- Einzelne Kapitel oder Ausschnitte aus Büchern, die nicht als vollständiges Werk gelten.
- Texte ohne typische Buchmerkmale, also ohne Cover, Titelei, Inhaltsverzeichnis oder vergleichbare Gestaltungselemente („fehlende Buch-Anmutung“).
- E-Books mit Multimedia-Elementen, z. B. Softwareprodukte, Video- oder Audiosequenzen, oder stark angereicherte „enhanced E-Books“, die nicht mehr überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch sind.
- Gebrauchte Bücher, Mängelexemplare oder vergriffene Titel, für die der Verlag die Preisbindung aufgehoben hat.
Faire Buchpreise durch klare Preisfindung
Zwei grundlegende Annahmen bilden die Basis für die Kalkulation eines Buches: Wie viele Exemplare lassen sich voraussichtlich absetzen und zu welchem Preis kann das Buch verkauft werden. Auf dieser Grundlage wird die Vorkalkulation erstellt.
Bei der Kalkulation werden alle anfallenden Kosten berücksichtigt: Vom festgelegten Ladenpreis werden zunächst die Mehrwertsteuer und die Rabatte abgezogen, die der Verlag dem Zwischenbuchhandel und seinen Partnern im Buchvertrieb gewährt. Hinzu kommen gegebenenfalls Honorare für Korrektorat, Lektorat oder Illustrationen sowie die Herstellungskosten (z. B. Papier, Druck, Bindung) und die Ausgaben für Werbung und Marketing.