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VG-WORT-Meldung über das VLB ab sofort möglich

Bereits seit 1958 verteilt die Verwertungsgesellschaft Wort (kurz VG WORT) die Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen (Vergütungszahlungen für gesetzlich erlaubte Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke wie z. B. private Kopien oder den Verleih von Büchern durch Bibliotheken) nach gemeinsam festgelegten Quoten an Urheber und Verlage. Zwischenzeitlich wurde die Beteiligung der Verlage durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs für unzulässig erklärt. Mit Inkrafttreten des „Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ am 07.06.2021 ist eine regelhafte Verlagsbeteiligung wieder möglich geworden.

Der beste Weg, um dauerhaft gesichert an den Ausschüttungen der VG WORT teilzunehmen, ist die Meldung Ihrer Verlagsrechte über das VLB an die VG WORT. Diese ist ab sofort in einfacher Weise und ohne zusätzliche Kosten möglich! Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie als Verlag einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT abgeschlossen haben müssen, um an der Ausschüttung teilzunehmen.

Für die Meldung Ihrer Verlagsrechte stellen wir Ihnen im VLB eine Liste aller Ihrer im VLB gelisteten, relevanten Titel (inklusive der bereits archivierten) zur Verfügung. Innerhalb dieser Liste können Sie Angaben zu den Rechten machen, über die Ihr Verlag verfügt. Detaillierte Informationen dazu, wie Sie die entsprechenden Rechte angeben und übermitteln, erhalten Sie auf unserer Hilfeseite . Bitte beachten Sie, dass wir die Meldung Ihrer Titel an die VG WORT derzeit noch nicht über ONIX ermöglichen können. Nutzen Sie deshalb bei einer Meldung über das VLB bitte ausschließlich den vom VLB vorgegebenen Weg

Wichtig: Für eine Teilnahme an der Ausschüttung im Herbst dieses Jahres muss die VG-WORT-Meldung (beispielsweise über das VLB) bis spätestens 30.04.2022 erfolgt sein.Über alle rechtlichen Details können Sie sich auf der Webseite des Börsenvereins informieren.