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VG-Wort-Meldung

Die Verwertungsgesellschaft Wort (kurz VG WORT) verteilt seit 1958 die Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen (Vergütungszahlungen für gesetzlich erlaubte Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke, wie z.B. private Kopien oder den Verleih von Büchern durch Bibliotheken) nach gemeinsam festgelegten Quoten an Urheberinnen und Urheber sowie Verlage. Zwischenzeitlich wurde die Beteiligung der Verlage durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs für unzulässig erklärt. Mit Inkrafttreten des „Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ am 07.06.2021 ist eine regelhafte Verlagsbeteiligung wieder möglich geworden.

Der für Verlage einfachste Weg, um an den Ausschüttungen der VG Wort teilzunehmen, ist die Meldung ihrer Rechte über das VLB an die VG WORT.

Seit Mai 2023 haben nun auch Verlage mit Sitz in Österreich die Möglichkeit, ihre Rechtemeldungen an die VG Wort zu übermitteln. Bei Fragen hierzu, besuchen Sie die Website der österreichischen Literar Mechana.

Einen detaillierten Überblick über alle rechtlichen Hintergründe stellt der Börsenverein auf seiner Webseite zur Verfügung.

So funktioniert die VG-Wort-Meldung

Die Meldemöglichkeit gilt nur für Verlage, die sich Nutzungsrechte von Autoren bzw. Autorinnen einräumen lassen. Wenn Sie als Selfpublisher/Autor oder Autorin im Selbstverlag veröffentlichen, gelten Sie als Autor bzw. Autorin, die Meldung von Verlagsrechten ist in diesem Fall nicht möglich.

Loggen Sie sich ein und klicken Sie auf der Startseite in der Navigation auf „Reporting“.

Sie gelangen dann auf eine Übersichtsseite. Auf dieser können Sie alle Ihnen zur Verfügung stehenden Reportings in Form von Reitern sehen. Im Reiter "VG WORT" ganz rechts finden Sie die VG-Wort-Meldung. Klicken Sie diesen Reiter an.

Sie gelangen nun auf die Seite, mit der Sie die Meldung vornehmen können. Dazu laden Sie bitte über den Download-Button die Exceltabelle mit Ihren Titeln herunter.

Öffnen Sie die Exceltabelle und speichern Sie diese auf Ihrem Computer ab.

In einem nächsten Schritt vergeben Sie in den drei Spalten ganz rechts die entsprechenden Rechte (Informationen zu den einzelnen Rechten erhalten Sie auf der Webseite des Börsenvereins). Dazu klicken Sie die Excelzelle an und wählen Sie aus, ob Sie das Recht haben („Ja“) oder nicht („Nein“) bzw. ob Sie keine Angabe machen möchten („Keine Angabe“). Von diesen drei Möglichkeiten abweichende Angaben sind nicht möglich. Auch andere Schreibweisen sind nicht zugelassen. Bitte verwenden Sie ausschließlich die aus dem VLB heruntergeladenen Excel-Dateien. In selbst erstellten Dateien, die in Aufbau und Formatierung der Vorlage entsprechen, können abweichende Angaben oder Schreibweisen zu falschen Einträgen führen.

Bitte vergessen Sie nicht, die Tabelle während und zum Abschluss der Bearbeitung zu speichern.

Sollten Sie viele Titel in der Exceltabelle haben und für alle das gleiche Recht vergeben wollen, vergeben Sie für den ersten Titel, in der entsprechenden Spalte, die Rechteangabe. Klicken Sie dann die entsprechende Excelzelle an. In der rechten unteren Ecke der Zelle sehen Sie nun einen kleinen Punkt. Ein Doppelklick auf diesen bewirkt, dass der Inhalt der Zelle in alle Zeilen der entsprechenden Spalte eingefügt wird. In unserem Hilfevideo, welches Sie weiter unten auf dieser Seite finden, haben wir dies für Sie ebenfalls dargestellt.

Wenn Sie die Exceltabelle fertig bearbeitet haben, gehen Sie zurück auf die VG-WORT-Seite im VLB. Klicken Sie nun zunächst die Checkbox an, mit der Sie gegenüber der VG WORT bestätigen, dass die Angaben zu Ihren Rechten korrekt sind. Bitte beachten Sie, dass in der Exceltabelle nur die Angaben zur Rechtevergabe gemacht werden können. Ein weiteres Bearbeiten (z. B. Löschen von Titeln oder Hinzufügen von Spalten oder Zeilen) bewirkt, dass der Upload fehlschlägt.

Im nächsten Schritt können Sie nun die die Exceldatei über den Hochladen-Button in das VLB hochladen.

Bitte beachten Sie: Sobald Sie die Datei mit den vergebenen Rechten im VLB hochgeladen haben, sind diese entsprechend im VLB hinterlegt. Wenn Sie Rechte ändern wollen, laden Sie bitte die Datei wie beschrieben wieder herunter. Sie erhalten nun die Datei in einer Form, in der alle bisher vergebenen Rechte entsprechend sichtbar sind. Ändern Sie nun bitte nur die Rechte, die Sie verändern möchten - und laden Sie dann die Datei als Gesamtes wieder hoch.

Welche Titel sind in der Excelliste enthalten?

Die vom VLB zur Verfügung gestellte Excel Tabelle zur Rechtemeldung, enthält alle Titel bestimmter Produktformen, die von der VG WORT als für die Ausschüttung relevant klassifiziert wurden. Eine Übersicht haben wir für Sie zusammengestellt. Sollte ein Titel nicht in der Liste vorhanden sein, überprüfen Sie bitte zunächst die Produktform.

Wenn Sie ein Produkt mit dem Grund "Listung des Titels im VLB nicht mehr interessant / zu teuer" archiviert haben, ist für dieses nicht zwingend davon auszugehen, dass es immer mit aktuellen Angaben versehen wird. Daher steht es nicht für die VG-Wort-Meldung zur Verfügung.



Sonderfall wissenschaftliche Titel

Sonderfall wissenschaftliche Werke, Fach- und Sachbücher, die sich an Erwachsene richten – Verlagsausschüttung Wissenschaft/Buch

Für die Titelmeldung gilt eine Ausschlussfrist von drei Jahren beginnend mit dem Jahr der Veröffentlichung. Die Warengruppen, bei denen die VG WORT davon ausgeht, dass es sich um wissenschaftliche Werke, Fach- oder Sachbücher für Erwachsene handelt, haben wir für Sie zum Download zusammengestellt.

Video

Alle Informationen, wie Sie Ihre Titel über das VLB an die VG WORT melden, haben wir Ihnen in diesem Video zusammengestellt.

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