Bereits seit 1958 verteilt die Verwertungsgesellschaft Wort (kurz VG WORT) die Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen (Vergütungszahlungen für gesetzlich erlaubte Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke wie z. B. private Kopien oder den Verleih von Büchern durch Bibliotheken) nach gemeinsam festgelegten Quoten an Urheber und Verlage. Zwischenzeitlich wurde die Beteiligung der Verlage durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs für unzulässig erklärt. Mit Inkrafttreten des „Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ am 07.06.2021 ist eine regelhafte Verlagsbeteiligung wieder möglich geworden.
Der beste Weg, um dauerhaft gesichert an den Ausschüttungen der VG WORT teilzunehmen, ist die Meldung Ihrer Verlagsrechte über das VLB an die VG WORT. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie als Verlag einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT abgeschlossen haben müssen, um an der Ausschüttung teilzunehmen.
Für die Meldung Ihrer Verlagsrechte stellen
wir Ihnen im VLB eine Liste aller Ihrer im VLB gelisteten, relevanten
Titel (inklusive der bereits archivierten) zur Verfügung. Innerhalb dieser Liste können Sie Angaben zu den Rechten machen, über die Ihr Verlag verfügt. Detaillierte Informationen dazu, wie Sie die entsprechenden Rechte angeben und übermitteln, erhalten Sie auf unserer Hilfeseite. Bitte beachten Sie, dass wir die Meldung Ihrer Titel an die VG WORT
derzeit noch nicht über ONIX ermöglichen können. Nutzen Sie deshalb bei
einer Meldung über das VLB bitte ausschließlich den vom VLB vorgegebenen
Weg.
Wichtig: Für eine Teilnahme an der Ausschüttung im Sommer 2024 muss die VG-WORT-Meldung (beispielsweise über das VLB) bis spätestens 31.01.2024 erfolgt sein.
Über alle rechtlichen Details können Sie sich auf der Webseite des Börsenvereins informieren.
Hinweise zur Bearbeitung der zur Verfügung gestellten Daten
Bitte beachten Sie bei der Bearbeitung der Exceltabelle zur VG-Wort-Meldung folgende Hinweise:
- Bitte ändern Sie – bis auf die Angaben in den drei Rechte-Spalten – nichts an der VG-WORT-Tabelle. Bitte löschen Sie keine Zellen oder Spalten, bitte fügen Sie keine Zellen oder Spalten hinzu.
- Wenn Sie Titel in der Tabelle vermissen: Fügen Sie diese nicht hinzu. Sie befinden sich nicht in der Tabelle, da sie von VG-WORT als für die Ausschüttung nicht relevant eingestuft wurden. Melden Sie die Titel, die Sie vermissen, ggf. direkt an VG-WORT.
- Wenn sich in der Tabelle Titel befinden, zu denen Ihnen keine Rechte-Informationen vorliegen, löschen Sie die Titel nicht aus der Tabelle, sondern belassen dort den in den Rechte-Spalten hinterlegen Wert „Keine Angabe“.
- Bei erfolgreichem Upload der Titel wird am oberen Rand der Seite in einem grünen Bereich folgender Text angezeigt: VG Wort Datei wurde erfolgreich importiert. Sie können sich Ihre hochgeladene Datei jederzeit wieder herunterladen. Sie enthält den Stand des letzten Uploads.
- Bitte beachten Sie die Schreibweise der Angaben in den Rechte-Spalten: Sie muss genau so lauten: Ja, Nein, Keine Angabe.
- Sollten Sie den VG WORT Reiter aufrufen können, aber dann eine leere Seite erhalten: Bitte überprüfen Sie die Einstellungen Ihres Browsers und deaktivieren Sie ggf. den Werbe-Blocker (z.B.: AdBlock oder uBlock) .
Detaillierte Informationen zur Meldung von Titeln über das VLB an die VG WORT haben wir auf unser Hilfeseite für Sie zusammengestellt.