Die neue Verordnung 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit (General Product Safety Regulation-GPSR) ist am 13. Dezember 2024 in jedem EU-Mitgliedsstaat und damit auch in Deutschland in Kraft getreten.
Ein Bestandteil dieser Verordnung verpflichtet Sie als Herstellerinnen und Hersteller, einen öffentlich zugänglichen Kommunikationskanal einzurichten, der es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht, Beschwerden einzureichen und über Unfälle oder Sicherheitsprobleme mit einem Produkt zu informieren.
Als Schnittstelle zwischen Herstellenden und (Buch-)Handlungen, stellen wir Ihnen seit Anfang Dezember die folgenden neuen Felder im Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) zur Verfügung. Diese ermöglichen es Ihnen Kontaktadressen für Anmerkungen zur Produktsicherheit zu hinterlegen, sodass (Buch-)Handlungen die Felder abrufen können.
Pflichtfelder gemäß der Verordnung
- Firmenname
- Anschrift
- E-Mail-Adresse (optional Funktionsadresse)
Ergänzende, optionale Felder
- Person
- Telefon
Wichtig: Onlineshops sind für die Anzeige der Pflichtangaben verantwortlich. Liegen diese nicht vor, kann es zu Einschränkungen in der Sichtbarkeit Ihrer Titel kommen. Daher empfehlen wir Ihnen in ihrem eigenen Interesse die Pflichtangaben zeitnah bereitzustellen.
Werden Sie jetzt aktiv!
Erfahren Sie auf unseren Hilfeseiten, wie Sie Ihre Daten per ONIX-Meldung, über den Excel Upload und über die VLB-Web-Oberfläche pflegen können.
Alle Informationen zur Datenanlieferung per Excel finden Sie hier: Excel-Titelmeldung. Die Anlieferung der Excel-Dateien erfolgt über den ftp-Server. Für eine bessere Übersichtlichkeit und um Fehler zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, zusätzlich zur ISBN, die zur Identifikation Ihrer Produkte benötigt wird, nur die Felder zur Produktsicherheit auszufüllen und hochzuladen. Wenn Sie die Spalten, die Sie nicht bearbeiten, aus der Exceldatei löschen, bleiben die bereits ausgefüllten Inhalte im VLB unverändert.
Wenn Sie per Excel oder ONIX an das VLB melden, beachten Sie bitte, dass es ggf. zu Verzögerungen kommen kann, bis Ihre Produktupdates sichtbar sind, wenn zeitgleich viele Verlage für großen Titelmengen Daten ans VLB melden.
Sie sind ein Verlag ohne Sitz in der EU? Verlage, die keinen Sitz in der EU haben, müssen zusätzlich einen Kontakt für die Produktsicherheit innerhalb der EU (Importeur, Verantwortliche Person nach Art. 16 oder Bevollmächtigten) benennen.
Alle Pflichten für Verlage im Überblick
Wir haben die Pflichten für Verlage nach der Verordnung zur Produktsicherheit GPSR auf unserer Hilfeseite für Sie zusammengefasst. Weiterführende Informationen zu den Auswirkungen auf die Buchbranche finden Sie hier: Produktsicherheit GPSR - Börsenverein