Neuerscheinungsdienst des VLB und der Deutschen Nationalbibliothek: Einmal melden, zweimal Öffentlichkeit

Alle Titel, die dem VLB neu gemeldet werden, werden automatisch an die Deutsche Nationalbibliothek weitergegeben. Mit umfassenden Metadaten und der frühzeitigen Meldung Ihrer Titel sichern Sie sich echte Vorteile:

  • die Aufnahme Ihrer Titel in den Neuerscheinungsdienst der DNB, der u. a. vielen Bibliotheken als Grundlage für Ihre Bestellungen dient, und
  • die Anzeige Ihrer Titel im Katalog der DNB.

In Zusammenarbeit mit der DNB haben wir alles Wissenswerte zur erfolgreichen Meldung Ihrer Titel für Sie zusammengestellt.

Wie kommen VLB-Titelmeldungen in den Katalog der Deutschen Nationalbibliothek?

Sie melden Ihre Neuerscheinungen an das Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB). Innerhalb von zwei Tagen werden Ihre Daten in den Datenbestand der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) eingespielt. Diese werden dann mittels der Warengruppen- bzw. thema-Klassifikation automatisch mit Sachgruppen der Dewey-Dezimalklassifikation , der international am weitesten verbreiteten Universalklassifikation, angereichert. Anschließend werden die Daten für die Anzeige im Katalog der DNB freigeschaltet und in den Neuerscheinungsdienst aufgenommen.

Welche Vorteile hat es, Neuerscheinungen rechtzeitig vor Erscheinen des Titels an das VLB und damit auch an die DNB zu melden?

Mit der Meldung an das VLB erfolgt durch die Datenübernahme in den Datenpool der DNB auch die Anzeige im wöchentlich erscheinenden Neuerscheinungsdienst der DNB. Dieser dient vielen Bibliotheken als Bestellgrundlage. Die DNB bietet den Neuerscheinungsdienst als Online-Zeitschrift, im Rahmen des Datendienstes und über den Datenshop an und über die Online-Schnittstellen OAI-PMH und SRU.

Die bei den Meldungen an das VLB mitgelieferten Links auf Verlagsinformationen und Cover-Abbildungen sind wichtige Orientierungsmöglichkeiten für potentielle Kunden. Nur die frühzeitige Meldung an das VLB gewährleistet, dass sich diese Zusatzinformationen im DNB-Datensatz wiederfinden. Erfolgt die Zusendung der Pflichtexemplare an die DNB ohne vorhergehende VLB-Neuerscheinungsmeldung, so wird das Medienwerk nicht im Neuerscheinungsdienst angezeigt und Zusatzinformationen können nicht in den Katalog übernommen werden.

Nach der Meldung an das VLB und der automatischen Weitergabe an die DNB können Sie die folgende bibliografische Information in Ihrer Publikation angeben: “Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.” Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der DNB.

Warum ist die Qualität der VLB-Daten für Bibliotheken so wichtig?

Die Qualität der VLB-Meldungen ist für Bibliotheken von besonderer Bedeutung, da diese Daten sofort nach dem Einspielen in den DNB-Datenpool öffentlich sichtbar und suchbar sind. Die DNB überprüft und korrigiert diese Datensätze nach den bibliothekarischen Standards erst nachdem das zugehörige Medienwerk in der Nationalbibliothek eingegangen ist. Gekennzeichnet werden die Einträge durch die Statusangabe „Vom Verlag gemeldete Neuerscheinung, Publikation noch nicht im Haus“. Je präziser und detaillierter Sie die Datenmasken für die VLB-Meldung ausfüllen bzw. die ONIX-Angaben sind, desto aussagekräftiger ist der Eintrag im Katalog der DNB und im Neuerscheinungsdienst. Und umso besser kann er für Kaufentscheidungen herangezogen werden.

Warum ist die Aktualität der VLB-Daten für die DNB wichtig?

Verlage sollten ihre VLB-Daten auch nach der Erstmeldung aktualisieren. Dazu gehört vor allem die Aktualisierung des voraussichtlichen Erscheinungstermins, da Änderungen dieses Datums an die DNB weitergemeldet werden. Sie dienen als Grundlage für das Erinnerungsverfahren der DNB im Hinblick auf die Pflichtexemplare. Zusätzlich werden weitere aktualisierte Angaben aus dem VLB von der DNB übernommen.

Welche Angaben sind für die DNB außerdem noch wichtig?

Neben dem Erscheinungstermin sind auch alle Angaben wichtig, die die DNB bei der Einschätzung der Sammelpflicht unterstützen können. Dazu gehören z. B. Angaben darüber, ob es sich um veränderte oder unveränderte Auflagen, digitale Reprints, Handelsware, Backlists oder auch Verlagsübernahmen handelt. Wenn anhand der Metadaten erkennbar ist, dass keine Sammelpflicht für ein Medienwerk vorliegt, wird von der DNB kein Erinnerungsverfahren ausgelöst (weitere Informationen zum Erinnerungsverfahren finden Sie im Abschnitt „Warum versendet die DNB Schreiben mit der Aufforderung der Pflichtablieferung nachzukommen?).

Werden auch Neuerscheinungsmeldungen für ausländische Medienwerke ausgewertet?

Die DNB sammelt am Standort Leipzig alle im Ausland erscheinenden deutschsprachigen Medienwerke, Übersetzungen aus der deutschen Sprache sowie Germanica. Die VLB-Daten sind die Basis für Neuerwerbungen ausländischer Medienwerke der Deutschen Nationalbibliothek. Eine Vielzahl ausländischer Verleger, insbesondere aus Österreich und der Schweiz, zeigen ihre Neuerscheinungen im VLB an und liefern dazu auch Belegexemplare.

Warum versendet die DNB Schreiben mit der Aufforderung der Pflichtablieferung nachzukommen?

Die DNB hat die gesetzlich definierte Aufgabe, lückenlos ihren Sammelauftrag zu erfüllen. Die Ablieferungspflicht für Veröffentlichungen korrespondiert mit dieser Sammelpflicht und macht die Vollständigkeit erst möglich. Als Grundlage für eine automatisierte Erinnerung an die Ablieferung der Pflichtexemplare dient der voraussichtliche Erscheinungstermin aus der VLB-Neuerscheinungsmeldung. Wird dieser Termin überschritten, ohne dass die DNB den Eingang des Medienwerkes feststellen kann, so wird für diesen Titel automatisch ein Erinnerungsschreiben – wenn möglich per E-Mail – an den Ablieferer versendet. Erhält die DNB weder das angeforderte Medienwerk noch eine Rückmeldung zum Sachverhalt, wird ein zweites Erinnerungsschreiben versendet.
Die DNB erbittet in jedem Fall eine klärende Antwort von Ihnen, um die Einleitung eines Mahnverfahrens zu vermeiden.

Wo kann ich mich über Fragen rund um die Sammel- und Ablieferungspflicht informieren?