Meldefrist für Preisänderungen und Preisaufhebungen

Um sicherzustellen, dass Preisänderungen rechzeitig in der Gelben Beilage und im Preisreferenz-Export veröffentlicht werden können, werden Verlage gebeten, sämtliche Änderungen an Preisen spätestens 14 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten an das Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) zu melden.

Diese Anforderung gilt gleichermaßen für Anpassungen, die über die Weboberfläche des VLB sowie über Excel oder ONIX übermittelt werden.

Die Einhaltung der 14-tägigen Frist gewährleistet, dass alle Beteiligten in der Buchbranche rechtzeitig von den Preisänderungen erfahren. Dies ermöglicht dem Handel, die Titel korrekt auszuzeichnen und die Preise angemessen zu kommunizieren.

Gemäß der Verkehrsordnung des deutschen Buchhandels gelten folgende Meldefristen:

  • Gedruckte Bücher: 14 Tage
  • E-Books: vier Tage

Die Terminübersicht der Gelben Beilage mit den jeweiligen Vorlauffristen finden Sie hier.

Mehr Informationen erhalten Sie auch auf unseren Hilfeseiten.

Webinare

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  • Das VLB und die Buchpreisbindung
    Donnerstag, 21.09.2023 | 11:00 bis 12:00 Uhr
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