Produktsicherheitsverordnung tritt am 13. Dezember 2024 in Kraft 

Die neue Verordnung 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit (General Product Safety Regulation-GPSR) tritt am 13. Dezember 2024 in jedem EU-Mitgliedsstaat und damit auch in Deutschland in Kraft. 

Ein Bestandteil dieser Verordnung verpflichtet Herstellerinnen und Hersteller, einen öffentlich zugänglichen Kommunikationskanal einzurichten, der es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht, Beschwerden einzureichen und über Unfälle oder Sicherheitsprobleme mit einem Produkt zu informieren. 

Als Schnittstelle zwischen Herstellenden und (Buch-)Handlungen, stellen wir Ihnen bis zum Inkrafttreten der Verordnung die folgenden neuen Felder im Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) zur Verfügung. Diese wurden im internationalen ONIX-Standard eingeführt, damit Sie Kontaktadressen für Anmerkungen zur Produktsicherheit hinterlegen bzw. abzurufen können.

Pflichtfelder gemäß der Verordnung:  

Firmenname 

Anschrift  

E-Mail-Adresse (optional Funktionsadresse) 

Ergänzende, optionale Felder:  

Person 

Telefon 

Hinweis für Verlage ohne Sitz in der EU: Verlage, die keinen Sitz in der EU haben, müssen einen zusätzlichen Kontakt für die Produktsicherheit innerhalb der EU (Importeur, Verantwortliche Person nach Art. 16 oder Bevollmächtigten) benennen.

Weitere Informationen zur Pflege der Daten über die VLB-Web-Oberfläche bzw. per ONIX-Meldung finden Sie auf unseren Hilfeseiten.

Allgemeine Informationen zu der Auswirkung der Produktverordnung auf die Buchbranche finden Sie hier.