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Zusatzinformationen

Zusatztext

Im Bereich "Zusatztexte" können Sie auf VLB.de verschiedene Beschreibungstexte zu Ihrem Titel einpflegen. Dies können bspw. die statusrelevante Produktbeschreibung, ein Verkaufshinweis oder ein Rezensionszitat sein.

Produktbeschreibung

Mit der Produktbeschreibung vermitteln Sie, worum es beim Titel inhaltlich geht. Sie können per Dropdown-Menü sowohl die Sprache des Textes als auch die Zielgruppe auswählen. Den Zusatztext können Sie nach Klick in das Auswahlfeld eintragen.

Produktbeschreibung


Die Produktbeschreibung ist statusrelevant im VLB. Damit das Kriterium für die Statusrelevanz erfüllt ist, geben Sie eine Produktbeschreibung im Freitextfeld ein und wählen bei der Zielgruppe die Werte "Alle" oder "Endkunde" aus. Als Standardwert bei Zielgruppe ist "Alle" bereits vorausgewählt.

Sie können eine weitere Produktbeschreibung hinzufügen, indem Sie auf das Plus-Symbol „Produktbeschreibung hinzufügen“ klicken. Wenn Sie bspw. ein Produktbeschreibung für Bibliotheken ergänzen möchten, wählen Sie im Dropdown die entsprechende Zielgruppe im Dropdown aus und ergänzen den Text im Freitextfeld. Über das Mülleimer-Symbol können Sie die hinzugefügten Einträge jederzeit wieder löschen.

Verkaufshinweise

Verkaufshinweise sind Verkaufsargumente für den Buchhandel. Dafür gibt es neu einen eigenen Bereich. Klicken Sie zunächst das Plus-Symbol „Verkaufshinweis hinzufügen“.

Um Verkaufshinweise als formatierte Liste auf VLB-TIX anzeigen zu lassen, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

1. Geben Sie in einem Zusatztext der Textart „Verkaufshinweise“ mehrere Argumente jeweils in einer eigenen Zeile ohne Aufzählungszeichen an.

Verkaufshinweise 1


Alternativ können Sie auch für jedes Verkaufsargument jeweils einen Zusatztext der Textart „Verkaufshinweise“ erstellen und geben den Text dort ohne Aufzählungszeichen davor an.

Verkaufshinweise 2

Daraufhin wird die Listendarstellung auf VLB-TIX in der von Ihnen gelieferten Reihenfolge erstellt.


2. Geben Sie die Verkaufshinweise als formatierte HTML-Liste in einem Zusatztext der Textart „Verkaufshinweise“ ein. Diese wird unverändert auf VLB-TIX angezeigt, hier ein Beispiel für die HTML-Liste:
Verkaufshinweise 3


Bei allen Möglichkeiten ist die Anzeige auf VLB-TIX anschließend wie folgt.

  • Verkaufshinweis 1
  • Verkaufshinweis 2

Weitere Zusatztexte (z.B. Rezensionszitat)

Wenn Sie weitere Zusatztexte, wie z.B. ein Rezensionszitat, ein Inhaltsverzeichnis oder einen Claim eintragen möchten, klicken Sie zunächst das Plus-Symbol „Zusatztext hinzufügen“. Über das Dropdown Textart wählen Sie die Textart. Außerdem können Sie die Sprache des Textes festlegen. Die Texte haben automatisch die Zielgruppe "Alle". Bitte geben Sie den Text in das Freitextfeld ein. Über das Mülleimer-Symbol können Sie die hinzugefügten Einträge jederzeit wieder löschen.

Rezensionszitat

Auf VLB.de eingetragene Rezensionszitate werden auf VLB-TIX auf der Produktdetailseite im Bereich Rezensionen angezeigt. Wenn Sie einen Claim eintragen, wird dieser auf VLB-TIX auf der Produktdetailseite in Fettdruck vor den Beschreibungstext gesetzt.

Bitte beachten Sie: Holen Sie beim Publikationsorgan vorab die Zustimmung ein, dass Sie als Verlag eine Rezension verwenden dürfen. Das VLB übernimmt keine Haftung für eingestellte Rezensionen. Für eventuelle Rechtsverletzungen und Schäden, die aufgrund der Verbreitung der von Ihnen eingestellten Daten ausgelöst werden, ist allein der Verlag verantwortlich.

HTML-Formatierung

Für die Texte können Sie zur Formatierung auch HTML-Tags nutzen. Für eine Liste der erlaubten Formatierungstags konsultieren Sie unsere ONIX-Empfehlungen für die Zusatztexte. Achten Sie bitte darauf, dass nicht korrekt formatierte HTML-Tags beim Speichern gelöscht werden (nur der Text bleibt erhalten); außerdem müssen Sie, wenn Sie HTML verwenden, auch alle Zeilenumbrüche mit den dafür vorgesehenen HTML-Tags kennzeichnen, einfache Textumbrüche werden in einem HTML-Text nicht erkannt.

Hier finden Sie ein Beispiel, wie bei der Titelbearbeitung Text in Fettdruck und kursiv gesetzt wird:

HTML-Edit

Nach dem Speichern wird das Rezensionszitat mit der HTML-Formatierung wie folgt angezeigt:

Rezensionszitat mit HTML-Tags

Zolltarifnummer

Mit der Zolltarifnummer wird festgelegt, in welche Warengruppe ein Produkt einzuordnen ist. Zolltarifnummern sind international einheitlich und somit sprachübergreifend verständlich.

Wenn Sie oder Ihre Auslieferung ein Produkt in Länder außerhalb der EU versenden, können Zollbehörden weltweit auf Basis der Zolltarifnummer feststellen, ob das Produkt in das jeweilige Land importiert werden darf und mit welchem Steuersatz es zu versteuern ist.

Unter www.zolltarifnummern.de können Sie nach der passenden Zolltarifnummer für Ihr Produkt suchen. Alternativ können Sie Zolltarifnummern bei jedem Zollamt erfragen.

Weiterführende Informationen zu Verwendung und Aufbau der Zolltarifnummer sowie rechtliche Grundlagen finden Sie auf der Website des Zolls.

Die Tarifierung für die Ausfuhr erfolgt mittels der 8-stelligen Zolltarifnummer (Kombinierte Nomenklatur). Diese reicht Barsortimenten und Händlern für den akkuraten Produktexport aus.

Hinweis: Bitte geben Sie die 8-stellige Zolltarifnummer ohne Leerzeichen und Punkte ein.

Für Produkte, die aus mehreren Bestandteilen bestehen, richtet sich die Zolltarifnummer immer nachdem charakterbestimmenden bzw. wertbestimmenden Bestandteil, z. B.:

  • Buch mit Kochlöffel → Buch
  • Buch mit Goldmünze → Goldmünze

Nachfolgend finden Sie eine Liste mit häufig verwendeten Zolltarifnummern.

Für ein Buch ohne Beigaben ist in der Regel die folgende Zolltarifnummer zu vergeben: 49019900 ( allerdings haben z.B. Loseblattwerke eine andere Nummer, vgl. untenstehende Tabelle).

Nur physische Produkte benötigen eine Zolltarifnummer (E-Books benötigen also z. B. keine Zolltarifnummer). Eine detaillierte Übersicht zu den Anforderungen bei den statusrelevanten Feldern je Produktform finden Sie hier.

Herstellungsland

Neben der Zolltarifnummer ist die Angabe eines Herstellungslandes für die korrekte Zollabwicklung unerlässlich. Das Herstellungsland ist das Land, in dem die finale Fertigstellung eines Produktes stattfindet und somit nicht zwingend das Land, in dem der Verlagssitz bzw. der angegebene Publikationsort liegt.

Bitte wählen Sie aus dem Dropdown-Menü aus, in welchem Land das Produkt hergestellt wurde.

Kontaktadressen und Produktsicherheit gemäß GPSR

Eine besondere Rolle nimmt die Kontaktadresse für die Einhaltung der Verordnung 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit (General Product Safety Regulation-GPSR) ein, die am 13. Dezember 2024 in Kraft tritt. Ein Bestandteil dieser Verordnung verpflichtet Herstellerinnen und Hersteller, einen öffentlich zugänglichen Kommunikationskanal einzurichten, der es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht, Beschwerden einzureichen und über Unfälle oder Sicherheitsprobleme mit einem Produkt zu informieren.

Auf VLB.de können Sie bis spätestens zum Inkrafttreten der Verordnung bei jedem Produkt Kontaktadressen zu verschiedenen Verantwortlichkeiten rund um das Produkt im Verlag oder bei Ihren Partnern benennen. Sobald die neuen Felder verfügbar sind, erhalten Sie als Verlag eine Information via E-Mail.

Sobald die Eingabemöglichkeit auf VLB.de am Produkt verfügbar ist, können Sie wie folgt vorgehen:

  • Um einen Kontakt zur Produktsicherheit auf VLB.de einzutragen, wählen Sie im Dropdown zur Art des Kontakts bitte den Wert „Produktsicherheit“ aus.
  • Bitte hinterlassen Sie zusätzlich folgende Angaben, die gemäß der Verordnung verpflichtend sind:
    • Firmenname
    • E-Mail
    • Anschrift (Straße und Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land)
  • Sie können optional Folgendes ergänzen:
    • eine bestimmte Person als konkrete/n AnsprechpartnerIn
    • Telefonnummer (bitte ohne führende Null, d.h. beginnen Sie bitte mit +49)

Verlage, die keinen Sitz in der EU haben, müssen einen zusätzlichen Kontakt für die Produktsicherheit innerhalb der EU (Importeur, Verantwortliche Person nach Art. 16 oder Bevollmächtigten) benennen. Hierfür können Sie am Produkt auf VLB.de einen 2. Kontakt zur Produktsicherheit eingeben.

Ausführliche Informationen zur Verordnung finden Sie auf der Seite des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

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