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Zusatzinformationen

Zolltarifnummer

Mit der Zolltarifnummer wird festgelegt, in welche Warengruppe ein Produkt einzuordnen ist. Zolltarifnummern sind international einheitlich und somit sprachübergreifend verständlich.

Wenn Sie oder Ihre Auslieferung ein Produkt in Länder außerhalb der EU versenden, können Zollbehörden weltweit auf Basis der Zolltarifnummer feststellen, ob das Produkt in das jeweilige Land importiert werden darf und mit welchem Steuersatz es zu versteuern ist.

Unter www.zolltarifnummern.de können Sie nach der passenden Zolltarifnummer für Ihr Produkt suchen. Alternativ können Sie Zolltarifnummern bei jedem Zollamt erfragen.

Weiterführende Informationen zu Verwendung und Aufbau der Zolltarifnummer sowie rechtliche Grundlagen finden Sie auf der Website des Zolls.

Die Tarifierung für die Ausfuhr erfolgt mittels der 8-stelligen Zolltarifnummer (Kombinierte Nomenklatur). Diese reicht Barsortimenten und Händlern für den akkuraten Produktexport aus.

Hinweis: Bitte geben Sie die 8-stellige Zolltarifnummer ohne Leerzeichen und Punkte ein.

Für Produkte, die aus mehreren Bestandteilen bestehen, richtet sich die Zolltarifnummer immer nachdem charakterbestimmenden bzw. wertbestimmenden Bestandteil, z. B.:

  • Buch mit Kochlöffel → Buch
  • Buch mit Goldmünze → Goldmünze

Nachfolgend finden Sie eine Liste mit häufig verwendeten Zolltarifnummern.

Für ein Buch ohne Beigaben ist in der Regel die folgende Zolltarifnummer zu vergeben: 49019900 ( allerdings haben z.B. Loseblattwerke eine andere Nummer, vgl. untenstehende Tabelle).

Nur physische Produkte benötigen eine Zolltarifnummer (E-Books benötigen also z. B. keine Zolltarifnummer). Eine detaillierte Übersicht zu den Anforderungen bei den statusrelevanten Feldern je Produktform finden Sie hier.

Herstellungsland

Neben der Zolltarifnummer ist die Angabe eines Herstellungslandes für die korrekte Zollabwicklung unerlässlich. Das Herstellungsland ist das Land, in dem die finale Fertigstellung eines Produktes stattfindet und somit nicht zwingend das Land, in dem der Verlagssitz bzw. der angegebene Publikationsort liegt.

Bitte wählen Sie aus dem Dropdown-Menü aus, in welchem Land das Produkt hergestellt wurde.

EUDR - EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte

Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) ist am 29.06.2023 in Kraft getreten. Ziel ist es, den Beitrag der EU zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung zu minimieren.

Diese Verordnung verpflichtet Sie als Hersteller oder Inverkehrbringer ab 30.12.2025 (große und mittlere Unternehmen) bzw. ab 30.06.2026 (kleine und Kleinstunternehmen) dazu, wesentliche Informationen zu Druckerzeugnissen (wie Bücher, Zeitschriften usw.), wenn sie aus Holz hergestellt wurden, gemäß der Sorgfaltspflicht an nachgelagerte Marktteilnehmer weiterzugeben. Dies geschieht durch die Weitergabe der sogenannten Referenznummer der Sorgfaltserklärung (DDS) und, wenn notwendig, einer zugehörigen Verifikations-/Prüfnummer, welche über das EU-Informationssystem generiert werden.

Sonderregelung für kleine und mittlere Unternehmen: Sie müssen die Sorgfaltspflicht nicht erfüllen, wenn Ihr Erzeugnis ausschließlich aus relevanten Erzeugnissen (hier Papier und Pappe) besteht, für die es bereits eine Sorgfaltserklärung gibt. In diesem Fall besteht Ihre Verpflichtung darin, die Referenz- und Prüfnummern für alle Bestandteile des Erzeugnisses vorzuhalten. Darüber hinaus sind Sie dazu verpflichtet, Informationen, die nachweisen, dass die Sorgfaltspflicht erfüllt wurde, an nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler weiterzugeben.

Auf VLB.de bieten wir ihnen die Möglichkeit die Referenznummer sowie die Verifikationsnummer direkt in der Weboberfläche einzugeben:

  • Gehen Sie dafür bei "Zusatzinformationen" zum Bereich "EUDR" und klicken dort auf "+ Referenznummer der Sorgfaltserklärung hinzufügen".
  • In das sich öffnende Feld können Sie ihre Referenznummer aus dem EU-Portal eintragen.
  • Wenn Sie zusätzlich die zugehörige Verifikations-/Prüfnummer angeben möchten, dann tragen Sie ein Pluszeichen ("+") direkt anschließend an die Referenznummer und dann die Verifikations-/Prüfnummer ein:
    • Sie haben beispielsweise folgende Nummern aus dem EU-Portal für ihr Produkt erhalten:
      • Referenznummer: REF112233
      • Verifikations-/Prüfnummer: VER445566
    • Tragen Sie in diesem Fall die Kombination der beiden Nummern mit einem Pluszeichen als Trennzeichen (ohne Leerzeichen) in das Feld "Referenznummer der Sorgfaltserklärung" ein:
      EUDR-Eingabe in UI

Weitere Informationen zu den Anforderungen der EUDR erhalten Sie hier:

Kontaktadressen und Produktsicherheit gemäß GPSR

Eine besondere Rolle nimmt die Kontaktadresse für die Einhaltung der Verordnung 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit (General Product Safety Regulation-GPSR) ein, die am 13. Dezember 2024 in Kraft tritt. Ein Bestandteil dieser Verordnung verpflichtet Herstellerinnen und Hersteller, einen öffentlich zugänglichen Kommunikationskanal einzurichten, der es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht, Beschwerden einzureichen und über Unfälle oder Sicherheitsprobleme mit einem Produkt zu informieren.

Auf VLB.de können Sie seit Anfang Dezember 2024 bei jedem Produkt Kontaktadressen zu verschiedenen Verantwortlichkeiten rund um das Produkt im Verlag oder bei Ihren Partnern benennen.

Um auf VLB.de am Produkt eine Kontaktadresse zur Produktsicherheit einzugeben, können Sie wie folgt vorgehen:

  • Klicken Sie unter "Zusatzinformationen" im Bereich "Kontaktadressen" auf „+ Kontaktadresse hinzufügen“
  • Bei "Art des Kontakts" ist der Wert "Produktsicherheit" bereits im Dropdown vorausgewählt.
  • Bitte hinterlassen Sie zusätzlich folgende Angaben, die gemäß der Verordnung verpflichtend sind:
    • Firmenname
    • E-Mail
    • Anschrift (Straße und Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land)
  • Sie können optional Folgendes ergänzen:
    • eine bestimmte Person als konkrete/n AnsprechpartnerIn
    • Telefonnummer (bitte ohne führende Null, d.h. beginnen Sie bitte mit +49)
Kontaktadresse pflegen

Bitte beachten Sie: Im VLB sind in jedem Kontakt die Art des Kontaktes, der Firmenname sowie die E-Mailadresse verpflichtend. Wenn Sie auch eine Anschrift hinterlegen, müssen Sie die Anschrift vollständig angeben, d.h. Sie müssen Straße und Nr., Postleitzahl, Ort und Land eintragen.

Nach dem Speichern wird die Kontaktadresse zur Produktsicherheit wie folgt auf der Detailseite angezeigt:

Kontaktadresse Show

Verlage, die keinen Sitz in der EU haben, müssen einen zusätzlichen Kontakt für die Produktsicherheit innerhalb der EU (Importeur, Verantwortliche Person nach Art. 16 oder Bevollmächtigten) benennen. Hierfür können Sie am Produkt auf VLB.de einen 2. Kontakt zur Produktsicherheit eingeben, in dem Sie auf „+ Kontaktadresse hinzufügen“ klicken.

Über das Mülleimer-Symbol können Sie bei Bedarf eine Kontaktadresse wieder entfernen.

Ausführliche Informationen zur Verordnung finden Sie auf der Seite des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und auf der VLB-Hilfe-Seite zur Produktsicherheit.

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