Verkaufsrechte
Für jeden Titel lassen sich unterschiedliche ländergebundene Angaben zu den Verkaufsrechten hinzufügen. Dazu gehören die exklusiven und die nicht-exklusiven Verkaufsrechte sowie die Möglichkeit, Länder ohne Verkaufsrechte anzugeben. Die Felder zur Eingabe der Daten lassen sich jeweils über den passenden Plus-Button dem Formular anfügen. Sie können dann händisch, durch Eingabe einzelner Länder, mehrere Angaben leisten. Tippen Sie hierzu einen Teil des Landesnamen ein und wählen dann den passenden Treffer aus den Vorschlägen. Möchten Sie ein Land wieder löschen, so müssen Sie lediglich auf das X neben dem Ländernamen klicken.
Ferner haben Sie drei weitere Optionen, um weitere Angaben zu tätigen. Zum einen den Link “Länderauswahl Eurozone” und zum anderen die beiden Checkboxen “ROW” (Rest Of World) und “WORLD” (World). Mit dem Link lassen sich schnell und einfach alle Länder der Eurozone direkt in das Multiselectfeld, in dem Sie händisch Angaben machen können, einfügen. Dahingegen werden mit ROW und WORLD nicht einzelne Länder, sondern gesamte Regionen ausgewählt. WORLD steht, wie der Name bereits besagt, für alle Länder der Welt. ROW hingegen als Rest der Welt definiert, steht nicht im konträren Verhältnis zur Angabe WORLD, sondern zu den bereits geleisteten Länderangaben. Haben Sie zum Beispiel für die “Länder mit exklusiven Verkaufsrecht” Deutschland und Österreich eingetragen und haken für die “Länder ohne Verkaufsrecht” ROW an, so haben alle Länder der Welt, außer Deutschland und Österreich, keine Verkaufsrechte für den Titel.
Hinweis:
- Geben Sie für jede der drei Verkaufsrechtangaben entweder nur einzelne Länder, ROW oder WORLD an.
- Haben Sie bereits ein Land vergeben, so verwenden Sie dieses nicht für eine weitere Verkaufsrechtangabe.
- Setzen Sie den Haken für ROW bei einer der drei Möglichkeiten, müssen Sie mindestens bei einer der beiden anderen Angabemöglichkeiten für Verkaufsrechte Länderangaben leisten.
- Haben Sie an einer Stelle WORLD angehakt, so müssen Sie keine weiteren Angaben leisten, da bereits für alle Länder der Welt das Verkaufsrecht geklärt ist.
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