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Preise

Im Bereich Preise geben Sie Laden- und Sonderpreise für Deutschland, Österreich und die Schweiz an. Auch entscheiden Sie hier, ob Ihr Produkt eine Ladenpreisbindung besitzt oder wann eine Ladenpreisaufhebung gültig wird.

Preisänderungen bzw. Ladenpreisaufhebungen können Sie auch nach Archivierung des Titels wie gewohnt im Bereich Preise vornehmen. Auch Preisänderungen an archivierten Titeln werden vom VLB auf den gewohnten Wegen (Preisreferenz-Export und Gelbe Beilage) an alle Branchenteilnehmer verbreitet.

Für Deutschland, Österreich und die Schweiz ist es im VLB verbindlich einen Mehrwertsteuersatz festzulegen. Darüber hinaus können Sie für Produkte mit Mehrwertsteuer-Splitting, Steuer- und Nettoangaben für die enthaltenen Teilprodukte vornehmen.
Des Weiteren können Sie Ladenpreise für alle weiteren Länder (Fremdwährungen) angeben.

Preisangabe EUR (DE), EUR (AT) und CHF

Sie können für Ihr Produkt Preise in EUR (D), EUR (AT) und CHF angeben. Sofern Sie nur einen EUR (DE) oder nur einen EUR (AT) angeben, ermittelt das VLB automatisch einen zugehörigen EUR(AT) bzw. EUR (DE).

Berechnete Preise werden immer mit einem Sternchen (*) markiert.

Für CHF-Preise wird aufgrund von Währungsschwankungen im VLB keine Berechnung vorgenommen. CHF-Preise sind immer durch den Verlag anzugeben.

Laden- und Subskriptionspreise

Für eine Preisangabe sind die folgenden Angaben möglich:

  • Währung bitte entsprechende Zeile ausfüllen
  • Betrag mit Komma und zwei Nachkommastellen
  • ca. bitte Checkbox anhaken, falls das Produkt noch nicht erschienen ist und bislang nur ein ungefährer Preis bekannt ist
  • MwSt. reduzierter Satz (z.B. Bücher) oder voller Satz (z.B. Kalender)
  • Preisart Ladenpreis und Subskriptionspreis mit und ohne Ladenpreisbindung
  • gültig von/bis (optional) Zeitspanne in der ein Preis gültig ist

Über die Preisart bestimmen Sie, ob Ihr Produkt der Ladenpreisbindung unterliegt. Falls Ihr Produkt bereits von der Ladenpreisbindung aufgehoben ist oder nie eine Ladenpreisbindung besaß, verwenden Sie bitte ausschließlich die entsprechenden Preisarten.

Preisarten mit Ladenpreisbindung

  • Gebundener Ladenpreis
  • Subskriptionspreis

Preisarten ohne Ladenpreisbindung

  • UVP
  • UVP Subskriptionspreis (nur für Produkte ohne Ladenpreisbindung)

Über das Feld “gültig bis” lassen sich Folgepreise angeben. Sobald Sie ein gültig-bis-Datum angegeben haben, wird automatisch eine neue Preiszeile eingeblendet, in der Sie Angaben zum Folgepreis vornehmen können. Pro Land können jeweils zwei Folgepreise hinzugefügt werden.

Preisarten-ohne-Ladenpeis.png#asset:5425

Das gültig ab-Datum wird automatisch gesetzt. Beim aktuell gültigen Preis ist immer “Ab sofort” eingetragen, während bei den Folgepreisen jeweils das vorherige gültig-bis-Datum plus einen Tag eingetragen wird.

Hinweis: Bitte halten Sie die zeitlich festgelegte Abfolge der Preisarten ein.

Aktionspreise

Um Titeln vorübergehend einen reduzierten Verkaufspreis (Aktionspreis) zu geben, müssen Sie wie nachfolgend beschrieben zwei Folgepreise zum aktuell gültigen Ladenpreis anlegen.

  1. Fügen Sie zunächst dem aktuellen Ladenpreis ein “gültig bis”-Datum hinzu (Zeile 1)
  2. Geben Sie den Aktionspreis in der neu eingeblendeten Zeile ein (Zeile 2)
  3. Legen Sie über „gültig bis“ fest, wie lange Ihr Aktionspreis gültig sein soll (Zeile 2)
  4. Als Folgepreis geben Sie wieder den zuvor/aktuell gültigen Ladenpreis an (Zeile 3)

Im obenstehenden Screenshot sehen Sie, wie Sie Aktionspreise im VLB angeben.

Sonderpreise

Ergänzend zu den Ladenpreisen können Sie Sonderpreise festlegen. Die Angabe der Sonderpreise funktioniert analog zu der Angabe der Ladenpreise.

Folgende Preisarten stehen Ihnen für Sonderpreise zur Verfügung.

Preisarten mit Ladenpreisbindung

  • Gebundener Abo-/Mitgliederpreis
  • Gebundener Mengenpreis
  • Preis bei Abnahme d. Reihe/Gesamtwerk
  • Sonderpreis

Preisarten ohne Ladenpreisbindung

  • UVP Abo-/Mitgliederpreis
  • UVP Mengenpreis
  • UVP Preis bei Abnahme d. Reihe/Gesamtwerk
  • UVP Sonderpreis

Bei Mengenpreisen ist immer eine Mengenangabe für die Mindestabnahme zu hinterlegen, ab der dem Endkunden der reduzierte Preis eingeräumt wird. Für verschiedene Mengenangaben können verschiedene Mengenpreise hinterlegt werden (z.B. ab 10 Exemplaren 9,70€ ab 20 Exemplaren9,50€).

Zusätzlich steht für jeden Sonderpreis ein Freitextfeld zur Verfügung, in dem Sie weitere erläuternde Informationen zur Anwendung des Sonderpreises geben können.

Preisbindung & Ladenpreisaufhebung

Im VLB können Sie für Deutschland und Österreich verbindlich festlegen, ob Ihr Produkt der Ladenpreisbindung unterliegt und welche Höhe der gebundene Ladenpreis betragen soll.

Ob für Ihr Produkt eine Ladenpreisbindung zulässig ist, erfahren Sie im folgenden Bereich.

Die Anwendung der Preisbindung und Ladenpreisaufhebung unterscheiden sich in Deutschland und Österreich. Nachfolgend die wichtigsten Aspekte im Überblick.

Preisbindung

Deutschland

In Deutschland müssen preisgebundene Produkte exakt zum festgelegten Ladenpreis vom Händler verkauft werden.

Österreich

In Österreich handelt es sich beim gebundenen Ladenpreis um einen Mindestverkaufspreis. Händler können das Produkt folglich auch zu einem höheren Verkaufspreis verkaufen.

Bei einer Ladenpreisaufhebung handelt es sich um einen „Gebundenen Ladenpreis“ auf den zu einem bestimmten Tag ein ungebundener Ladenpreis „UVP“ folgt.

Ladenpreisaufhebung

Deutschland

In Deutschland ist es Händlern möglich, ab Inkrafttreten des UVP-Preises frei zu entscheiden, zu welchen Preis ein Produkt verkauft wird.

Österreich

In Österreich gibt es keine Ladenpreisaufhebung. Ein Produkt bleibt preisgebunden. Wenn in Deutschland eine Ladenpreisaufhebung vorgenommen wird, kann z.B. die Höhe des gebundenen Ladenpreises in Österreich reduziert werden.

In Bereich „Ladenpreisaufhebung“ können Sie für Deutschland bequem eine Ladenpreisaufhebung festlegen. Hierfür müssen Sie nur das Datum angeben, ab dem die Ladenpreisbindung für Ihr Produkt aufgehoben sein soll.

Ladenpreisaufhebung.png#asset:5426

Falls der UVP-Preis nicht dem gebundenem Ladenpreis entsprechen soll, wählen Sie „UVP neu eintragen“ und geben Sie einen Betrag ein.

Durch anhaken von „Titel wird mit der Ladenpreisaufhebung archiviert“ können Sie bereits jetzt festlegen, dass der Titel mit Erreichen des Datums der Ladenpreisaufhebung archiviert werden soll (Vergriffen-Meldung).

Hinweis: Für die Veröffentlichung von Ladenpreisaufhebungen in der Gelben Beilage gelten dieselben Regeln wie für zukünftige Preise. Es werden nur Ladenpreisaufhebungen in der Gelben Beilage veröffentlicht, die frühestens 14 Tage nach der nächsten Ausgabe der Gelben Beilage relevant sind.

Mehrwertsteuer-Splitting (Bundle)

Für mehrteilige Produkte ist immer zu prüfen, ob es ein Hauptprodukt und nachgeordnete Beigaben gibt oder ob es sich um gleichwertig nebeneinanderstehende Bestandteile handelt.

Falls in einem mehrteiligen Produkt die Bestandteile gleichwertig sind, muss geprüft werden, ob diese denselben Mehrwertsteuersatz besitzen. Falls dem nicht so ist, handelt es sich um ein Bundle und der Gesetzgeberverlangt die Ausweisung eines Mehrwertsteuer-Splittings.

Ab 2020 gilt für E-Books, Hörbuch-Downloads und weitere digitale Online-Produkte der reduzierte Mehrwertsteuersatz, weshalb für viele Produkte (z. B. Buch + E-Book) kein Mehrwertsteuer-Splitting mehr notwendig ist.

Falls für diese Produkte jedoch im Ausland ein Mehrwertsteuer-Splitting notwendig ist, ist es für exportierende Händler hilfreich, wenn Teilpreisangaben (mit identischem Mehrwertsteuersatz) ebenfalls für den EUR-DE-Preis angegeben werden. Auf Basis dieser Angaben können Händler den Preis des jeweiligen Landes errechnen.

Im Eingabeformular für mehrteilige Produkte finden Sie hierfür die folgende Auswahlmöglichkeit.

MwSt-Splitting-Auswahl.PNG#asset:5467

Bitte beachten Sie: Im VLB ist nur die Angabe von zweiteiligen Produkten mit Mehrwertsteuer-Splitting möglich.

Die Angabe eines gesplitteten Preises ist für die Währung EUR (DE) Pflicht, optional können Sie auch einen gesplitteten Preis für die Währung EUR (AT) angeben. Die Angabe von Sonder- und Mengenpreisen ist für Produkte mit MwSt.-Splitting nicht möglich.

Bei einem Produkt mit Mehrwertsteuer-Splitting müssen Sie die enthaltenen Bestandteile listen und pro Bestandteil eine Preisangabe hinterlegen. Hierfür sind pro Bestandteil die folgenden Felder auszufüllen.

  • ISBN / GTIN / ohne ID (bei Angabe von “ohne GTIN” erstellt das VLB automatisch einen Teilprodukt-Identifier)
  • Produktform
  • MwSt.-Satz
  • Steuerbetrag
  • Nettopreis

Der Brutto-Gesamtpreis wird auf Basis Ihrer Angaben vom VLB berechnet.

MwSt-Splitting-Preisblock.PNG#asset:5468

Sie haben die Möglichkeit, zwei Folgepreise anzugeben, indem Sie ein gültig bis-Datum eingeben. Es sind maximal zwei Folgepreise möglich. Wenn Sie ein gültig bis-Datum eingeben, erhalten Sie automatisch die entsprechenden Zeilen für die Eingabe des Folgepreises. Hier wird nur noch die Eingabe des Steuerbetrags und des Nettopreises benötigt, alle anderen Angaben zu den Teilprodukten werden aus dem ersten Preis übernommen.

Angaben zu CHF-Preisen sowie Fremdwährungen sind weiterhin möglich, die Angabe erfolgt ohne MwSt.-Splitting

Fremdwährungen

Ladenpreise für Fremdwährungen können im untersten Abschnitt des Preisblocks hinzugefügt werden. Wählen Sie die gewünschte Währung aus und geben Sie, wie im obigen Preisblock die Preisangaben ein.

Neben den Bruttopreisen für gebundene Ladenpreise und dem UVP steht Ihnen für Fremdwährungen auch die Preisart „Unverbindlicher Nettopreis“ zur Verfügung. Dieser ist für Länder zu verwenden, in denen kein einheitlicher Mehrwertsteuersatz gilt (z.B. USA)

Fremdwährungen.PNG#asset:5469

Bitte beachten Sie: Die Angabe von Preisen für Regionen ist auf vlb.de nicht möglich. Es können nur Preise eingegeben werden, deren Land und Währung zueinander passen. Sollten Sie Preise über ONIX melden, so sind Preisangaben für Regionen möglich. Diese Preisangaben werden nicht angezeigt, aber in unsere ONIX-Exporte ausgespielt.

Produkt ohne Preisangabe

Sofern Sie für Ihr Produkt keine Preisbeträge hinterlegen möchten, können Sie ihr Produkt als Produkt ohne Preisangaben deklarieren. Hierfür können Sie zwischen verschiedenen Gründen wählen.

Produkt-ohne-Preisangabe.png#asset:5470

Preisberechnung EUR (DE) ↔ EUR (AT)

Für die Berechnung des EUR (AT) auf Basis des EUR (DE) bestehen drei Möglichkeiten:

  • automatische Berechnung des EUR (AT) unter Berücksichtigung der Unterschiede der Mehrwertsteuersätze (siehe Berechnungsregeln) – Standardfall
  • Übernahme des unveränderten Bruttopreisbetrags von EUR (DE) zu EUR (AT) – auf Verlagsanfrage
  • keine automatische Preisberechnung für EUR (AT) – auf Verlagsanfrage

Für österreichische Verlage, die lediglich österreichische Preise – EUR (AT) – ausweisen, bestehen die folgenden zwei Optionen für die Berechnung des deutschen Preises – EUR (DE):

  • automatische Übernahme des unveränderten Bruttopreisbetrags von EUR (AT) zu EUR (DE) – Standardfall
  • keine automatische Preisberechnung für EUR (DE) – auf Verlagsanfrage

Falls Sie für Ihren Verlag die standardmäßige Preisberechnung nicht wünschen, teilen Sie dies bitte unter Nennung Ihrer MVB-Kennnummer dem VLB-Kundenservice mit. Wir ändern die Einstellungen für Ihren Verlag daraufhin gern.

Rückruf

Für einen Rückruf müssen Sie das Datum des Rückrufs über die Kalenderfunktion auswählen. Im Feld “Freitext” können beliebige Texte (maximal 250 Zeichen) eingegeben werden. Der Titel wird am eingetragenen Datum automatisch archiviert.

Optional können Sie die folgenden Angaben ergänzen:

  • Rückruf-Genehmigung erforderlich gibt an, ob eine Genehmigung erforderlich ist
  • Rechnungsdatum erforderlich gibt an, ob bei einem Rückruf das Rechnungsdatum angegeben werden muss
  • Rechnungsnummer erforderlich gibt an, ob bei einem Rückruf die Rechnungsnummer angegeben werden muss
  • Vereinfachte Remission möglich gibt an, ob eine vereinfachte Remission möglich ist

Bei der Meldung von Rückrufen gelten keine Fristen für die Aufnahme in die Gelbe Beilage, allerdings muss der Redaktionsschluss bei der Meldung beachtet werden.

Umsatzsteuerbefreite Verlage

Die Umsatzsteuerbefreiung von Verlagen hat keine Auswirkung auf die Festsetzung des im VLB anzugebenen Preises. Die Preise im VLB gelten für den Verkauf an Endkunden (Letztabnehmer). Unterfällt das Produkt der Buchpreisbindung, ist der Preis gesetzlich als Bruttopreis festzusetzen.

Gleichzeitig muss der Verlag für den Handel angeben, welchem Mehrwertsteuersatz (voll oder reduziert) das Produkt unterliegt. Verkauft der umsatzsteuerbefreite Verlag selbst ein Buch direkt an einen Endkunden, hat auch er diesen festgesetzten Endpreis zu verlangen.

Möchte/muss ein Verlag seine Handelspartner auf eine Umsatzsteuerbefreiung hinweisen, so kann er dies im direkten Kontakt, auf seinem Briefkopf, auf seiner Website etc. und muss es evtl. auf der Rechnung tun. Das VLB ist hierfür nicht der richtige Ort.

War das hilfreich?

Danke für die Rückmeldung